ISL-Klausur: Blick auf Menschenrechte schärfen

Gruppenbild - Teilnehmende der ISL-Klausur (c) ISL e.V.Bei  ihrer traditionellen Klausurtagung am 12. - 14. Januar in Berlin hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nicht nur die Vorhaben für das kommende Jahr geplant, sondern auch deutlich gemacht, dass beim weiteren Umgang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Vorfeld der Bundestagswahl der Blick auf die Menschenrechte behinderter Menschen geschärft werden muss.
"Gerade beim BTHG geht es darum, dass die Menschenrechte behinderter Menschen nicht beschnitten werden", wie Vorstandsmitglied Uwe Frevert betont. "Beispiele der Bedrohung bisheriger Assistenzleistungen, wie zum Beispiel in Freiburg, machen deutlich, dass höchste Wachsamkeit und Solidarität mit den Betroffenen angesagt ist. Deshalb ist es jetzt erforderlich, über die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes im Detail zu informieren". So plant die ISL die Entwicklung einer leicht verständliche Broschüre zum Bundesteilhabegesetz, sowie die Sammlung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes.

Beim Bundestagswahlkampf 2017 gelte es, die Parteien und KandidatInnen mit der konkreten Situation behinderter Menschen zu konfrontieren. Deshalb werde die ISL Vorschläge für konkrete Formulierungen für die Wahlprogramme und den Koalitionsvertrag entwickeln. Die Klammer sei dabei die Achtung der Menschenrechte behinderter Menschen, so dass Themen wie der Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen, die Verankerung der Verpflichtung privater Anbieter von Diensteistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und die Reform des Bundesteilhabegesetzes im Sinne der Selbstbestimmung behinderter Menschen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Mittelpunkt stehen werden.

In einer abschließenden Diskussion mit Vertreterinnen des Vereins Kellerkinder befasste sich die ISL mit dem Thema, wie die Barrierefreiheit bei Veranstaltungen und bei der Beratung für Menschen mit seelischem Handicap gestaltet werden kann - etwa durch Rückzugsräume bei Veranstaltungen. Ferner wurden Gemeinsamkeiten von Anti-Stigma-Arbeit und Empowerment-Trainings diskutiert und ein Austausch zur Frage einer zweiten Psychiatrie-Enquete beziehungsweise zu einer Inklusionsenquete angedacht.