Gesundheitsdienstleistungen ohne Barrierefreiheit?

Porträt von Barbara Stötzer-Manderscheid (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die geplante Neuregelung von Zulassungsempfehlungen für Leistungserbringer von Heilmitteln als unzureichend kritisiert: „Die Absicht des GKV-Spitzenverbandes, diese Zulassungsbedingungen zu vereinheitlichen und eine qualitätsgesicherte Versorgung mit Heilmitteln zu gewährleisten, sind nur im Grundsatz zu begrüßen“, so Barbara Stötzer-Manderscheid, gesundheitspolitische Sprecherin der ISL. „Die geplanten Änderungen sind aus unserer Sicht jedoch vollkommen unzureichend, da sie sich nicht an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren und Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend einbeziehen.“

Im vorliegenden Entwurf müsse Barrierefreiheit deshalb als unabdingbarer Bestandteil in allen neuen Zulassungsempfehlungen für Einrichtungen und Dienstleister des Gesundheitswesens zwingend vorgeschrieben werden, betont Stötzer-Manderscheid. Als allgemeine Anforderungen an die Praxisausstattungen müsse unter anderem gewährleistet sein, dass die Praxis sowie die Behandlungsräume barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Ferner sollten bei Beschriftungen in- und außerhalb der Praxis die Bedürfnisse sehbehinderter Menschen zu beachtet werden.

Ergänzend zu den räumlichen Mindestvoraussetzungen schlägt die ISL vor, dass
Einzelkabinen mit festen (gemauerten) Wänden und massiven Türen nicht mehr zulässig sein sollen, um Übergriffe auf Patientinnen und Patienten oder Therapeutinnen und Therapeuten zu vermeiden: „Diese Forderung ergibt sich aus dem Wissen, dass Menschen mit Behinderungen, besonders Frauen mit Behinderungen, auch in medizinischen Einrichtungen immer wieder sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind“, so Stötzer-Manderscheid. „Wir sind uns bewusst, dass wir hier einen großen Tabubereich berühren, dennoch sollte jede Möglichkeit zur Vermeidung von Übergriffen und Verletzungen der Würde und Selbstbestimmung genutzt werden.“