ASMK beerdigt Elternassistenz

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Als „Schlag ins Gesicht behinderter Mütter und Väter“ bezeichnete Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) heute den einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer zur Elternassistenz. Es seien keine gesetzlichen Klarstellungen zur Elternassistenz notwendig, heißt es in diesem Beschluss vom November 2011, von dem Arnade erst heute erfahren hat.
Hier setze sich der Staat über die Selbstverpflichtungen hinweg, die er mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) eingegangen sei, erläutert Arnade: „Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung“, heißt es in Artikel 23 der BRK.

Seit rund zehn Jahren verdeutlichen laut Arnade die Verbände behinderter Frauen und Eltern den politisch Verantwortlichen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung, denn behinderten Eltern wird immer wieder eher ein Kind weggenommen, als dass die notwendige Elternassistenz finanziert wird. „In persönlichen Gesprächen zeigen sich zwar alle politisch Verantwortlichen betroffen und überzeugt von dem unmittelbaren Handlungsbedarf“, so Arnade. „Wenn es dann aber zum Schwur kommen soll, wird gekniffen“.

In dem Beschluss würden zwar die Probleme behinderter Eltern, die im Zuständigkeitsgerangel der verschiedenen Leistungsträger zerrieben werden, deutlich benannt. Daraus die Konsequenz zu ziehen, nichts zu verändern, hält Arnade für „mindestens zynisch“.

Das Problem sei offensichtlich verstanden worden – eine Regelung erscheine den Verantwortlichen wohl als zu kompliziert, meint Arnade. Deshalb schlägt sie vor, den Gesetzentwurf zu einem Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zu Rate zu ziehen oder besser noch abzuschreiben.