Online-Workshop für AKI-Betroffene zu den neuen Verordnungsformularen in der Außerklinischen Intensivpflege

Textkachel Was Betroffenen sagen: Als ich meinen Hausarzt bat sich für AKI zuzulassen, erwiderte dieser, es sei zu hoher Aufwand für einen einzigen PatientenBerlin, 21. September 2023. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) veranstaltete am 18.09.2023 einen Online-Workshop für Betroffene zum Thema „neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege“.

Hintergrund ist, dass der vorgängige Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege (AKI) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP Nr. 24 im Leistungsverzeichnis) mit Ende der Übergangsfrist zum 31.10.2023 in den neuen § 37c SGB V überführt wird und entsprechende Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren. Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt wurden, benötigen jetzt AKI.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Verordnung Außerklinische Intensivpflege sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan 3 neue Verordnungsformulare: Formular 62 A (Ergebnis der Erhebung), Formular 62 B (Verordnung AKI) und Formular 62 C (Behandlungsplan).

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Außerklinische Intensivpflege: Umsetzungsprobleme geben Anlass zur Sorge - 20 Verbände fordern umgehend Nachbesserungen am GKV-IPReG

Berlin, 19. September 2023. Mit ihrem heute veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf.
 
Das sehr umstrittene GKV-IPReG ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI).
Bereits heute zeigt sich, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt. Unter anderem verkleinert sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis und die rechtssichere Verordnung von AKI wird durch unklare Voraussetzungen gefährdet. Auch ist die Leistungserbringung von AKI im Rahmen eines Persönlichen Budgets künftig nicht mehr gewährleistet.
 

Reform für Beschäftigung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen nötig

Prof. Dr. Sigrid ArnadeBerlin: Die schlechte Bezahlung weit unter dem Mindestlohn und die geringe Vermittlungsquote von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Werkstätten für behinderte Menschen wird schon seit vielen Jahren kritisiert. Eine aktuell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Studie zeigt nach Ansicht des Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter NETZWERK ARTIKEL 3 und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich. „Im Jahr 2021 betrug das Durchschnittsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen gerade einmal 226 Euro pro Monat. Zudem kommen die Werkstätten ihrem Vermittlungsauftrag auf den allgemeinen Arbeitsmarkt so gut wie nicht nach. 2019 wurden von den ca. 300.000 Werkstattbeschäftigten gerade einmal 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt“, kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3.

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Vereinte Nationen mahnen konsequente Partizipation behinderter Menschen an

Ottmar Miles-PaulBerlin: Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat unmissverständlich klargestellt, dass behinderte Menschen und ihre Verbände auch in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Politik und der Angebote für behinderte Menschen spielen müssen. „Wie ein roter Faden zieht sich der Ruf nach einer guten und mit ausreichenden Ressourcen unterlegten Partizipation behinderter Menschen und ihrer Verbände bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands. Der Slogan ‚Nichts über uns ohne uns‘ muss also endlich auch in Deutschland umfassend ernst genommen werden, um echte Inklusion zu erreichen“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) unterstützt die Einschätzung und die Forderungen der LIGA Selbstvertretung.

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Außerklinische Intensivpflege: Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener veröffentlicht