ISL-Klausur: Bundesteilhabegesetz muss bedarfsdeckende Assistenz sichern!
Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss eine bedarfsgerechte Assistenz sicherstellen, die Hilfe zur Pflege mitdenken und auf eine Einkommens- und Vermögensanrechnung verzichten. Diese Forderungen hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) auf ihrer traditionellen Klausurtagung in Berlin erhoben: "Wichtig für uns ist auch eine unabhängige Beratung zu Fragen der Eingliederungshilfe nach dem Peer Counseling-Prinzip", betonte Vorstandsmitglied Michael Gerr. "Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, mehr ambulante Strukturen zu schaffen und nicht etwa einrichtungsbezogen zu beraten."
Ein weiteres Thema der Klausur war die bevorstehende Staatenprüfung Deutschlands durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen Ende März in Genf. Die fehlenden ambulanten Angebote nach Krisensituationen seien ein wesentlicher Hemmschuh, um zu einer vollen Umsetzung des Artikels 19 zu kommen, kritisierten die Teilnehmenden. Außerdem müsse der Beschwerdemechanismus in Einrichtungen unbedingt verbessert werden. Der bisherige Zustand lasse eine unabhängige Prüfung von Beschwerden in der Praxis kaum zu. Außerdem wandten sich die ISL-VertreterInnen gegen zu die zunehmenden Verschlechterungen im Baurecht. Unter dem Deckmantel der "Entbürokratisierung" werde Barrierefreiheit immer öfter als unwichtig in den Hintergrund gedrängt. Notwendige Prüfungen und Abnahmen entfielen: "Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass auch die privaten Rechtsträger, die Angebote für die Allgemeinheit bereitstellen, gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden", erklärte Martin Marquard, ISL-Sprecher für Barrierefreiheit.
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Empowerment-Schulung in NRW
"Stärker werden und etwas verändern!" So lautet der Titel einer Empowerment-Schulung für behinderte und chronisch kranke Menschen aus Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Schulung findet in vier Blöcken von März bis Oktober 2015 in der Jugendherberge Düsseldorf statt. Bewerbungen werden bis 26. Januar entgegen genommen. Die vom Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) angebotene und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales modellhaft geförderte Schulung findet an vier Wochenenden vom 13. - 15. März, vom 26. - 28. Juni, vom 28. - 30. August und vom 23. - 25. Oktober 2015 in der weitgehend barrierefreien Jugendherberge in Düsseldorf statt. Die Weiterbildung bildet den Abschluss von insgesamt fünf Empowerment-Schulungen in verschiedenen Regionen Deutschlands.
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Appell an Manuela Schwesig
Dr. Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) haben sich an die für die Antidiskriminierungspolitik der Bundesregierung zuständige Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, mit dem Appell gewandt, sich verstärkt für die längst überfällige Verabschiedung der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen.
"Als behinderte Menschen erleben wir täglich die vielfältigen Barrieren, die sich für uns ergeben, weil der gleichberechtigte Zugang zu Dienstleistungen und Gütern in Deutschland und der Europäischen Union nicht ausreichend geregelt ist. Seien es die vielen Geschäfte oder Gaststätten, die über ein bis zwei Stufen am Eingang verfügen, und die bei klaren Regelungen leicht barrierefrei zugänglich gemacht werden könnten. Seien es die vielen Internetseiten von Dienstleistungsanbietern, die nach wie vor nicht barrierefrei und damit für Blinde, Sehbehinderte und für Menschen mit Lernschwierigkeiten kaum nutzbar sind. Oder der offene Ausschluss von öffentlichen Angeboten aufgrund vielfältiger Barrieren in den Köpfen, gegen die wir bisher keine Handhabe (außer dem sehr weichen Instrument des Abschlusses von freiwilligen, komplizierten und aufwändigen Zielvereinbarungen nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz) haben.
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Dokumentation zur „Young Disability Pride Tagung“ ist online
Die Dokumentation zur ersten „Young Disability Pride Tagung“ ist ab sofort im Internet verfügbar. Dabei handelt es sich zum einen um die Vorträge von Dr. Sigrid Arnade über "Aussonderung, Aufbruch und Aktionen" und von Prof. Dr. Lisa Pfahl zum Thema "Ableism. Behinderung und Befähigung auf der Spur". Zum anderen werden die wichtigsten Ergebnisse aus den fünf Arbeitsgruppen präsentiert. Die ISL hatte die Tagung Anfang November 2014 in den Räumen der Berliner Humboldt-Universität veranstaltet. Geladen waren dort behindertenpolitische AktivistInnen und solche, die es werden wollen, ForscherInnen und Interessierte aus ganz Deutschland. Workshops, Kulturbeiträge und Vorträge sollten die Bandbreite der aktuellen Antibehinderungsbewegung zeigen und vernetzen.
Link zur Dokumentation: http://www.isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1166:dokumentation-der-young-disability-pride-tagung&catid=140&Itemid=406&lang=de
Gesetzentwurf zur Prävention nachbessern!
Der Entwurf für ein Präventionsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums, der heute in einer Verbändeanhörung beraten wird, muss in zentralen Punkten nachgebessert werden. Dies fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in einer Stellungnahme: "Vor allem fordern wir eine Gleichstellung der ambulant lebenden Pflegebedürftigen mit Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen" sagt ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "So sollen für Präventionsangebote in stationären Einrichtungen im Jahr 2016 ein Betrag von 0,30 Euro je Versichertem eingesetzt werden, der in den Folgejahren prozentual angepasst wird. Pflegebedürftige außerhalb von Einrichtungen gehen dagegen leer aus." Diese Privilegierung stationärer Einrichtungen, so Arnade, widerspricht dem
ansonsten politisch gewollten Trend zum Verbleib in häuslicher Umgebung beim
Eintritt von Pflegebedürftigkeit.
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Behinderte Menschen nicht länger arm machen
Das von einer Reihe von Behindertenorganisationen getragene Bündnis für ein gutes Bundesteilhabegesetz fordert, dass die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen endlich aufgehoben wird. Im Vorfeld der hierfür entscheidenden Arbeitsgruppensitzung zur Vorbereitung eines Bundesteilhabegesetzes am 19. November im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordern die Verbände zudem die Einführung eines Bundesteilhabegeldes.
„Behinderte Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden derzeit systematisch arm gemacht. Sie dürfen nur 2.600 Euro sparen und müssen einen Großteil ihres Einkommens abgeben, um die nötige Unterstützung und Assistenz zu bekommen. Zudem werden die PartnerInnen mit in die Haftung genommen, so dass zusammen maximal 3.214 Euro angespart werden dürfen.“ Darauf wies der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, hin. Die Verbände erwarten, dass diese massive und familienfeindliche Benachteiligung durch das von der Bundesregierung und von den Ländern versprochene Bundesteilhabegesetz beseitigt wird.
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ISL: § 179 Strafgesetzbuch abschaffen!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) setzt sich zu Gunsten von Frauen mit Behinderungen dafür ein, dass der § 179 Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen wird. In einem Schreiben an die Bundesbehindertenbeauftragte sowie die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen weist ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade darauf hin, dass das Sexualstrafrecht außer den derzeitigen Veränderungen zu pornographischen Abbildungen in dieser Legislaturperiode nochmals reformiert werden soll: "Das ist eine gute Gelegenheit, endlich das Zwei-Klassen-Strafrecht zu beenden, in dem immer noch nach der "Widerstandsfähigkeit" der Opfer unterschieden wird."
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Empowerment für gute Selbstvertretung
Eine gute Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen braucht nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, gute Rahmenbedingungen. Dieses Resümee zog der Landesbeauftragte auf der Abschlussveranstaltung der Empowerment-Schulung "Stärker werden und etwas verändern!" im Mainzer Sozialministerium.
Bei dem Treffen stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ergebnisse ihres Empowerment-Trainings und ihrer Projekte zur Mitwirkung an der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vor. "Wenn wir das Wissen und die persönlichen Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen für die Gestaltung einer Gesellschaft, die allen Menschen gerecht wird, effektiv stärken und nutzen wollen, dann müssen wir dies auch gezielt fördern. Neben der konsequenten Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse bedarf es hierzu auch Schulungen und entsprechende Ressourcen für die Interessenvertretung", erklärte Matthias Rösch. Deshalb hatte der Landesbeauftragte die Schirmherrschaft für die Empowerment
Schulung „Stärker werden und etwas verändern!“ in Mainz übernommen, die vom Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) durchgeführt und im Rahmen eines Bundesmodellprojektes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird. Die Schulung mit der Zielsetzung der Selbstvertretung im Sinne der Behindertenrechtskonvention fand seit März über vier Wochenenden im Hotel und Integrationsbetrieb INNdependence in Mainz statt.
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"Kann ich nicht einfach stolz darauf sein, dass es mich gibt?"
Auf diesen einfachen Nenner brachte Workshopleiterin Nati Radtke die Diskussionsfrage, wie "man" mit einem Begriff wie "Stolz" umgehen sollte. Rund 50 junge Leute mit Behinderungen waren der Einladung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) zu einer Tagung gefolgt, in der es eineinhalb Tage lang in Räumen der Berliner Humboldt-Universität um das Verständnis von "Disability Pride" ging. Bereits zum Auftakt am Freitagabend rappte die "Rampensau" Graf Fidi dazu bereits "Klartext" und erreichte ohne Umwege die Bäuche der Zuhörenden. In seinem Song "Klartext" etwa ging es um die diskriminierende Sprache der Medien und in "Vater und Sohn" hatte Fidi seine Erlebnisse mit seinem wohlmeinenden Vater verarbeitet, der ihn am liebsten in einem kaufmännischen Beruf und nicht als Rapper gesehen hätte.
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Bundesregierung antwortet UN-Fachausschuss
Die Bundesregierung hat jetzt ihre Antwort auf die Frageliste des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf ihrer Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht. Dies hat das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. heute mitgeteilt. Am 23. April 2014 hatte der Fachausschuss die sogenannte „List of Issues“ mit insgesamt 25 Fragen übersandt, die den ersten deutschen Staatenbericht aus dem Jahr 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzen soll. Bis zum 31. August 2014 mussten die Fragen, die eine Vielzahl von Themen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und der Länder beinhalteten, beantwortet werden.
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Peer Counseling ist professionelle Beratung!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am Wochenende in Jena herausgestellt, dass die Methode des Peer Counseling eine professionelle Form der Beratung ist: "Bei der derzeitigen Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz, das ja auch unabhängige Beratung stärken soll, muss Peer Counseling auch entsprechend anerkannt werden", erklärte das wiedergewählte Vorstandsmitglied Uwe Frevert. Wenn zwei Menschen mit Beeinträchtigung miteinander redeten, so Frevert, so sei dies natürlich kein Peer Counseling, wie dies oft unterstellt werde. Die BeraterInnen der ISL in den Zentren für selbstbestimmtes Leben seien alle speziell für die Beratung ausgebildet und somit fachlich qualifiziert. Um die Qualitätssicherung in der Beratung verbandsintern weiterzuentwickeln, wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Ferner soll ein weiterer Beratungsschwerpunkt bei Ratsuchenden mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen liegen. Diese Personengruppe bilde einen stetig wachsenden Anteil in der Beratungsarbeit der Zentren, hieß es in der Diskussion. Neben Uwe Frevert aus Kassel wurden auch Petra Stephan aus Berlin und Michael Gerr aus Würzburg von der Mitgliederversammlung in ihren Vorstandsämtern bestätigt.
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Film zu Empowerment-Schulung im Netz
Einen Film zu der seit März in Mainz laufenden Empowerment Schulung "Stärker werden und etwas verändern!" hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) auf YouTube ins Internet eingestellt. Der Film zeigt anschaulich, wobei es beim Empowerment behinderter Menschen geht und welche Aktivitäten die TeilnehmerInnen voran treiben.
im Rahmen eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Bundesmodellprojektes mit dem Titel "Partizipation durch Empowerment zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" führt die ISL noch bis Ende 2015 in fünf Regionen Deutschlands modellhafte Empowerment Schulungen von behinderten Menschen für behinderte und chronisch kranke Menschen mit jeweils vier Wochenendkursen durch. Von der ersten Empowerment Schulung in Mainz für behinderte Menschen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat der Filmemacher Olaf Herrmann zwei Filmversionen - eine Langfassung von elf Minuten und eine Kurzfassung von drei Minuten - mit den TeilnehmerInnen der Schulung erstellt.
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Stimmen die Regelungen des Transplantationsgesetzes noch?
Das Landgericht Gießen hat am 24. Oktober die Klage der Eltern des schwer herzkranken Kindes Muhammet abgewiesen. Laut der Entscheidung, über die hr-Info berichtete, muss die Uniklinik Gießen-Marburg den Zweijährigen nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen.
Die Eltern des herzkranken Jungen aus der Türkei waren hr-Info zufolge vor Gericht gezogen, um dort einen Platz auf der Warteliste für Spenderherzen für ihren Sohn zu erkämpfen. Das Gießener Landgericht hat diese Klage gegen die Gießener Uniklinik zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der langfristige Erfolg einer Herztransplantation im Fall Muhammet Eren fraglich. Außerdem sei das Operationsrisiko durch die vorangegangene schwere Hirnschädigung des Jungen deutlich erhöht.
Die Gießener Ärzte hatten eine Herzoperation unter Berufung auf das Transplantationsgesetz abgelehnt. Dieses schließt bei einer zusätzlichen, weiteren schweren Organschädigung eine Transplantation aus. Der Junge hatte noch in der Türkei in Folge eines Herzstillstands eine schwere Hirnschädigung erlitten. Auch die Transplantationskommission der Bundesärztekammer hatte die Gießener Ärzte in ihrer Auffassung bestätigt, berichtet hr-Info.
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Michael Gerr in bayerischen Parteirat der Grünen gewählt
Michael Gerr aus Würzburg wurde erneut in den Parteirat der bayerischen Grünen gewählt. Schaffte der aus Würzburg stammende und bundesweit u.a. im Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) engagierte Rollstuhlnutzer bei der letzten Parteiratswahl gerade noch knapp den Einzug in den Parteirat, wurde er dieses Mal mit den drittmeisten Stimmen gewählt.
"Bei meiner Vorstellungsrede forderte ich, dass die Grünen sich noch mehr als Mitmachpartei darstellen und dies auch als Grüne Kultur leben sollen. Die Grünen sollten weiterhin auf Themen setzen und auf Personen, die für Themen stehen. Für mich selber warb ich mit dem Thema Inklusion, so mit der von mir betriebenen Gründung des neuen Landesarbeitskreises Inklusion uhd Behindertenpolitik. Sache des Parteirats sei aber Barrierefreiheit und Politische Teilhabe in der Partei. Die Grünen sollten noch besser in der Politik unterrepräsentierte Gruppen ansprechen", schreibt Michael Gerr aus seiner Internetseite.
Bei der nächsten Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen im November wird Michael Gerr voraussichtlich einen Antrag der BAG Behindertenpolitik der Grünen einbringen, der vom Bundesvorstand der Partei unterstützt wird und mit dem die politische Teilhabe behinderter Menschen voran getrieben werden soll.
Link zum Antrag
Dem Bundesteilhabegesetz dürfen nicht die Zähne gezogen werden
"Dem von der Bundesregierung geplanten Bundesteilhabegesetz dürfen nicht die Zähne gezogen werden." So bringen die Behindertenverbände, die eine Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, ihre Forderung auf den Punkt. Die Entlastung der Kommunen dürfe nicht von der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes abgekoppelt werden, sonst drohe das Vorhaben zu scheitern.
"Verbunden mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes haben die Bundesregierung und die Länder eine Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro versprochen. Dieser Plan hat der Initiative für die längst überfällige Reform des Behindertenrechts und der Eingliederungshilfe eine neue Dynamik verschafft. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz nun gemachten Vorschläge, die Kommunen nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern über andere Finanzierungsströme wie die Übernahme der Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern durch den Bund zu entlasten, sind daher eine ernsthafte Bedrohung für ein gutes Bundesteilhabegesetz", fasst Ottmar Miles-Paul die Befürchtung der Verbände zusammen. Der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz weiß nur zu gut, wie die nötigen Reformen des Behindertenrechts nunmehr zum Teil schon seit über 40 Jahren immer wieder verschoben werden. So befürchten die Verbände, dass auch dieses Mal das Gesetzesvorhaben auf halber Strecke scheitern könnte, wenn die finanziellen Anreize für die Kommunen nicht mehr direkt mit dem Gesetzesvorhaben verbunden sind. "Wir brauchen ein starkes Bundesteilhabegesetz und dabei bauen wir darauf, dass gemachte Versprechungen auch eingehalten und nicht durch die Hintertür der Umleitung von Finanzströmen ausgehebelt werden", so Ottmar Miles-Paul.
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