ISL-Klausur: Blick auf Menschenrechte schärfen
Bei ihrer traditionellen Klausurtagung am 12. - 14. Januar in Berlin hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nicht nur die Vorhaben für das kommende Jahr geplant, sondern auch deutlich gemacht, dass beim weiteren Umgang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Vorfeld der Bundestagswahl der Blick auf die Menschenrechte behinderter Menschen geschärft werden muss.
"Gerade beim BTHG geht es darum, dass die Menschenrechte behinderter Menschen nicht beschnitten werden", wie Vorstandsmitglied Uwe Frevert betont. "Beispiele der Bedrohung bisheriger Assistenzleistungen, wie zum Beispiel in Freiburg, machen deutlich, dass höchste Wachsamkeit und Solidarität mit den Betroffenen angesagt ist. Deshalb ist es jetzt erforderlich, über die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes im Detail zu informieren". So plant die ISL die Entwicklung einer leicht verständliche Broschüre zum Bundesteilhabegesetz, sowie die Sammlung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes.
Beim Bundestagswahlkampf 2017 gelte es, die Parteien und KandidatInnen mit der konkreten Situation behinderter Menschen zu konfrontieren. Deshalb werde die ISL Vorschläge für konkrete Formulierungen für die Wahlprogramme und den Koalitionsvertrag entwickeln. Die Klammer sei dabei die Achtung der Menschenrechte behinderter Menschen, so dass Themen wie der Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen, die Verankerung der Verpflichtung privater Anbieter von Diensteistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und die Reform des Bundesteilhabegesetzes im Sinne der Selbstbestimmung behinderter Menschen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Mittelpunkt stehen werden.
In einer abschließenden Diskussion mit Vertreterinnen des Vereins Kellerkinder befasste sich die ISL mit dem Thema, wie die Barrierefreiheit bei Veranstaltungen und bei der Beratung für Menschen mit seelischem Handicap gestaltet werden kann - etwa durch Rückzugsräume bei Veranstaltungen. Ferner wurden Gemeinsamkeiten von Anti-Stigma-Arbeit und Empowerment-Trainings diskutiert und ein Austausch zur Frage einer zweiten Psychiatrie-Enquete beziehungsweise zu einer Inklusionsenquete angedacht.
LIGA Selbstvertretung kritisiert Etikettenschwindel
Das neue Bundesteilhabegesetz, das mit großer Wahrscheinlichkeit morgen, am 16. Dezember 2016 vom Bundesrat verabschiedet und ab dem 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft treten wird, beschneidet die Menschenrechte behinderter Menschen in Deutschland statt sie zu schützen und zu stärken. Darauf wiesen die SprecherInnen der LIGA Selbstvertretung, Dr. Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul hin. "Es gibt durchaus einige Verbesserungen mit dem Gesetz, wie die unabhängige Beratung, erweiterte Einkommens- und Vermögensanrechnungen oder die Stärkung von Schwerbehindertenvertretungen, aber gleichzeitig wird es für behinderte Menschen noch schwieriger, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, als es heute ohnehin schon ist", kritisieren Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul. So würden Menschen mit einem hohen Assistenzbedarf verstärkt von zwangsweisen Heimeinweisungen bedroht. Außerdem müssten sie sich zukünftig wohl im Rahmen des Zwangspoolens AssistentInnen mit anderen Betroffenen teilen, was eine selbstbestimmte Lebensgestaltung verhindert. "Für ehrenamtliches Engagement soll künftig nur noch in Ausnahmefällen Assistenz gezahlt werden" erläutert Sigrid Arnade. Das könne dazu führen, dass mühsam aufgebaute Strukturen der Selbstvertretung zusammenbrechen.
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Kein Sozialabbau unter dem Deckmantel der UN-Behindertenrechtskonvention!
„Lieber kein Gesetz als dieses“, so lautet die Botschaft des Vorstands der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. nach einer telefonischen Vorstandssitzung. „Wir rechnen mit massiven Verschlechterungen unserer Lebenssituation, wenn die gesetzlichen Normierungen so bleiben wie sie im Kabinettsentwurf stehen“, sagte Vorstandsmitglied Uwe Frevert gegenüber den kobinet-nachrichten. Die Fälle von zwei drohenden Heimeinweisungen gegen den erklärten Willen der Betroffenen, die jetzt bekannt wurden, zeigen Freverts Ansicht nach, was bald vielen behinderten Menschen in allen Teilen der Republik drohen wird.
„Selbst, wenn sich diese Legalisierung massiver Menschenrechtsverletzungen noch abwenden lässt, bekommen wir Verschlechterungen, weil die Eingliederungshilfe sich sowohl von der Bedarfsdeckung als auch von ihren präventiven und rehabilitativen Aufgaben verabschiedet hat“, führt Frevert weiter aus. Seiner Ansicht nach sei es das Beste, in dieser Legislaturperiode das SGB IX zu novellieren verbunden mit einem Entschließungsantrag, die Reform der Eingliederungshilfe in der kommenden Wahlperiode erneut anzugehen. „Dann aber richtig und zwar auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der behinderten Juristinnen und Juristen, die schon vor Jahren wertvolle Vorarbeiten geleistet haben,“ so das ISL-Vorstandsmitglied. Frevert wird deutlich: „Wir wollen keinen weiteren Sozialabbau, wir wollen keine weitere Spaltung der Gesellschaft. Und wir wehren uns dagegen, dass uns diese sozialen Einschnitte als Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verkauft werden.“
Zwangspoolen ist Menschenrechtsverletzung!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das im Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgesehene "Poolen" von Assistenz ohne die Zustimmung der Betroffenen als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Auf ihrer Mitgliederversammlung in Mainz wurde die schönfärberische Formulierung von "Leistungen, die gemeinsam erbracht werden" deshalb auch einhellig kritisiert: "In diesem Punkt sind wir absolut unnachgiebig und das kann auch nicht gegen kleine Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen aufgerechnet werden", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Trotz Frust und Enttäuschung über die bislang überaus magere Resonanz des zuständigen Ministeriums auf die bundesweiten Protestaktionen wird die ISL weiter aktiv sein: "Solange der Text nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, ist noch nichts entschieden", so Arnade. "Ich rufe alle, die eventuell noch unentschlossen sind, auf, sich an den Aktionen am Anhörungstag, dem siebten November zu beteiligen!"
Mit frischem Schwung geht die ISL auch in das kommende Jahr: Als neues Zentrum für selbstbestimmtes Leben wurde das ZSL Nord aufgenommen, das seine behindertenpolitische Arbeit demnächst von Kiel aus auf das Bundesland Schleswig-Holstein konzentrieren will. Die langjährige Geschäftsführerin des Mainzer Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL), Gracia Schade, neu in den Vorstand der ISL gewählt. Schade will sich in ihrer Vorstandsarbeit vor allem auf die Stärkung bestehender und den Aufbau weiterer Zentren konzentrieren.
Parlamentarischer Abend zum BTHG
Wie breit die Kritik und wie konkret die drohendem Verschlechterungen beim Bundesteilhabegesetz ausfallen können, wenn der Gesetzentwurf nicht entscheidend nachgebessert werden kann, das zeigte sich auf beeindruckende Weise am 19. Oktober beim Parlamentarischen Abend des Paritätischen und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.
Allein schon die Tatsache, dass die einrichtungs- und wohlfahrtskristische ISL zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband gemeinsam zu einem Parlamentarischen Abend zum Bundesteilhabegesetz einlädt, mache deutlich, wie breit die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz ist. Dies betonte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade, am Ende ihrer Moderation des über einstündigen offiziellen Programms. Zuvor hatte bereits Dr. Rolf Rosenbrock als Vorsitzender des Gesamtverbandes des Paritätischen in seiner Begrüßung und Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes deutlich gemacht, wo die Knackpunkte beim Bundesteilhabegesetz liegen und welche Belastungen dabei für die Betroffenen und Einrichtungen entstehen. Allein die vorgesehene Regelung, dass Leistungen angemessen sind, wenn sie von Trägern aus dem unteren Drittel der Anbieter kämen, gebe zu denken, wohin das führen soll und dass es hier um ein Spargesetz geht.
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Zum Tod von Barbara Stötzer-Manderscheid
Barbara Stötzer-Manderscheid ist tot. Diese Nachricht erreichte uns heute, am 17. Oktober 2016. Wir sind unendlich traurig und können es noch gar nicht fassen.
63-jährig verstarb die langjährige Aktivistin der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung am Freitag in Weimar. Geboren in Südthüringen, nutzte Barbara Stötzer-Manderscheid seit 1984 einen Rollstuhl.
Die gelernte Informationswissenschaftlerin erlebte die Wende als eine Zeit des Umbruchs und Aufbruchs in den Reihen der Bürgerrechtsbewegung und als aktive Mitstreiterin in der Behindertenpolitik, als Mitbegründerin von Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und Aktionsbündnissen. Nach der Wende studierte sie Sozialarbeit und nahm an der ersten Peer-Counseling-Ausbildung (ISL) teil.
Von 1996 - 2000 leitete Barbara Stötzer-Manderscheid das erste Projekt für Frauen mit Behinderungen in den neuen Bundesländern im Suhler Frauenzentrum. Viele Jahre arbeitete sie hauptberuflich in Verbänden der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, vertrat Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Beiräten, Landes- und Bundesausschüssen und bei internationalen Kongressen.
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PSG III: Ungemach für NutzerInnen persönlicher Assistenz droht
Im Vorfeld der Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 17. Oktober 2016 hat Matthias Vernaldi in seiner Stellungnahme für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) darauf hingewiesen, dass mit den vorgesehenen Regelungen und der damit verbundenen Auslegung erhebliches Ungemach für NutzerInnen persönlicher Assistenz droht, so dass diese zukünftig eventuell so nicht mehr möglich sein könnte.
"Ich beziehe mich in dieser Stellungnahme hauptsächlich auf das Problem einer fehlenden Öffnungsklausel, welches zu einer Unterversorgung führen kann und persönliche Assistenz nicht mehr vom Gesetz her ableitbar macht, und andere die Selbstbestimmung stark tangierende Veränderungen", führt Matthias Vernaldi in seiner Stellungnahme ein. "Wir sind von uns aus körperlich nicht in der Lage, sich wie andere im privaten und öffentlichen Raum zu bewegen, können jedoch ohne weiteres ein Leben führen, welches dem eines_er nichtbehinderten Bürgers_in ähnlich ist, wenn das, wozu wir nicht in der Lage sind, von Assistent_innen nach unseren Anweisungen ausgeführt wird. Dieses Prinzip gibt es in der Bundesrepublik seit nunmehr vier Jahrzehnten. Seit fast 20 Jahren wird es 'persönliche Assistenz' genannt. Es ist sogar definiert und hat (zum Beispiel im Land Berlin als Leistungskomplex 32) auch Eingang in Rahmenvereinbarungen von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Anbietern gefunden."
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ISL unterstützt Demo am 7. November am Brandenburger Tor
Der Aufruf der Bundesvereinigung Lebenshilfe, am 7. November eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin zum Bundesteilhabegesetz durchzuführen, ist nicht nur in den sozialen Netzwerken auf große Resonanz gestoßen. Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am Wochenende auch seine Mitglieder und SympathisantInnen dazu aufgerufen, diese Demonstration zu unterstützen und massenhaft nach Berlin zu kommen. "Die Stärke der Kampagne für Nachbesserungen zum Bundesteilhabegesetz, so dass dieses diesen Namen verdient, ist unter anderem darin begründet, dass hier eine Vielzahl von Verbänden an einem Strang ziehen. So wie es für uns selbstverständlich war, einen gemeinsamen Aufruf der verschiedenen Verbände für Nachbesserungen mit voran zu treiben, ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir gemeinsam am 7. November ein kraftvolles Zeichen gegen die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Verschlechterungen der Teilhabe und für eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention setzen. Deshalb rufen wir unsere Mitglieder und SympathisantInnen auf, am 7. November um 14:00 Uhr zusammen mit der Lebenshilfe am Brandenburger Tor für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu demonstrieren", erklärte Dr. Sigrid Arnade.
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„Der Kaiser ist nackt!“
Ein Kommentar zum Tag der Deutschen Einheit von Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
Seit 1990 wird jedes Jahr am 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit gefeiert, so auch gestern wieder. Am 3.10.1990 wurde die Teilung Deutschlands überwunden, seitdem gibt es nur noch einen deutschen Staat, die Bundesrepublik Deutschland, ein demokratisches Land, wie es heißt. Demokratie in ganz Deutschland, das ist eine Errungenschaft, ohne Zweifel.
Aber wissen alle Neu- und Altbürger*innen, was Demokratie bedeutet, wie sie funktioniert? Wissen es wenigstens unsere Bundestagsabgeordneten? Angesichts der neueren Entwicklungen in Sachen Bundesteilhabegesetz und dem, was man diesbezüglich von Abgeordneten hört, kommen da bei mir zumindest erhebliche Zweifel auf.
Also noch einmal zurück: Zu den elementaren Bestandteilen eines modernen demokratischen Rechtsstaates gehört die von John Locke und Charles Montesquieu bereits im 18. Jahrhundert etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive.
Nun schauen wir uns das einmal in Bezug auf das Bundesteilhabegesetz an: Im Koalitionsvertrag haben sich die koalierenden Parteien darauf verständigt, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen und ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Dabei sollte keine neue Ausgabendynamik entstehen. Mit dieser Aufgabe wurde die Exekutive betraut. Was diese abgeliefert hat, verhindert aber nicht nur neue Ausgabendynamiken, sondern eröffnet an vielen Stellen neue Einsparpotentiale. Die UN-Behindertenrechtskonvention sollte umgesetzt, die Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden, stattdessen wird die Teilhabe mit den vorgeschlagenen Normierungen eingeschränkt.
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www.ability4refugees.de
Die Hilfsmittelbörse für behinderte Geflüchtete ist ab sofort mit einer eigenen Website verfügbar: www.ability4refugees.de. Mit dieser Initiative wollen die Andreas-Mohn-Stiftung und der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. dazu beitragen, die Versorgung von Flüchtlingen mit Hilfsmitteln zu erleichtern. Gerade in diesem Bereich gibt es großen Bedarf, da restriktive gesetzliche Regelungen nur eine akute medizinische Versorgung vorsehen. Die Hilfsmittelbörse wurde seit Februar 2016 auf einer Facebook-Plattform angeboten. Da sich aus Rückmeldungen ergab, dass dieses Angebot nicht ausreicht, entschlossen sich die Initiatoren, eine entsprechende Website anzubieten, die wiederum von der Agentur VisionDesign realisiert wurde. Auf der deutsch-englischen Website können Hilfsmittel in den drei Kategorien Kommunikation, Wohnen und Mobilität angeboten oder gesucht werden. Dabei müssen die Hilfsmittel kostenlos angeboten werden. So können sich Anbietende und Suchende von Hilfsmitteln ab sofort noch leichter vernetzen und austauschen.
Neue Empowerment Schulung vom 4. – 6. November
Zu einer Empowerment Schulung für behinderte und chronisch kranke Menschen lädt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vom 4. – 6. November 2016 in die „Alte Lübber Volkschule“ nach Hille-Oberlübbe (Kreis Minden-Lübbecke) ein. Mit der Schulung, die von der Techniker Krankenkasse gefördert wird, sollen behinderte und chronisch kranke Menschen u.a. dabei unterstützt werden, die eigenen Stärken zu entdecken, neue Wege einzuschlagen und auszubauen, Hilflosigkeit und die Opferhaltung zu überwinden sowie das eigene Leben selbstbestimmt und mit Freude zu gestalten.
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Weitere InklusionsbotschafterInnen gesucht
Kassel: Im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Modellprojektes sucht der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) InklusionsbotschafterInnen mit verschiedenen Behinderungen. Sie sollen anhand ihrer eigenen Erfahrungen und guter Beispiele aufzeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit die Inklusion vorangetrieben werden kann. Hierfür sollen sie auch eigene konkrete Projekte durchführen und sich für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen einsetzen.
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Immer wieder Menschenrechte unter Kostenvorbehalt!?
Eine persönliche Betrachtung von Dr. Sigrid Arnade, ISL-Geschäftsführerin
Gestern, am 28. August 2016, habe ich an einem stillen Gedenken und einem Gottesdienst zur Erinnerung an die Opfer der NS-Patientenmorde teilgenommen. Zunächst wurden weiße Rosen am Mahnmal T4 in der Berliner Tiergartenstraße niedergelegt. Anschließend fand in der St. Matthäus-Kirche ein interreligiöser Gottesdienst mit evangelischen, katholischen und jüdischen Theolog*innen statt.
Einige Fakten im Zusammenhang mit der Ermordung von über 300.000 chronisch kranken und behinderten Menschen wurden benannt, so auch das Argument für die Morde, dass der Staat sich diese „Kostenfaktoren“ nicht leisten könne. Da horchte ich auf und dachte daran, dass die Kosten auch in der gegenwärtigen Debatte um das Bundesteilhabegesetz angeführt werden, um behinderten Menschen ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Aber zurück zum Gedenken: Diese dunklen Zeiten der NS-Diktatur sind glücklicherweise vorbei, so dass wir uns mit Schaudern und vielleicht auch ein wenig Scham erinnern können und in unserem hektischen Alltag kurz innehalten. Die Rede war von den Opfern, den Tätern, den Familien, den Mitmenschen. Gesprochen wurde in den Reden auch von Respekt und Würde, von der Behindertenrechtskonvention, von Inklusion und sogar vom Bundesteilhabegesetz.
Da war sie wieder, die Verbindung vom damals zum heute. Damals mussten Menschen aus Kostengründen sterben. Heute wird behinderten Menschen aus Kostengründen das zentrale Menschenrecht der freien Wahl von Wohnort und Wohnform vorenthalten. Als sei es selbstverständlich, dass für Menschen mit Behinderungen nicht dieselben Menschenrechte gelten und realisiert werden wie für alle anderen Bürger*innen dieses Landes.
Auf der Rückfahrt habe ich an diejenigen gedacht, die heute im Brustton der Überzeugung behaupten, es sei zu teuer, alle Menschenrechte für behinderte Menschen umzusetzen, und ich habe mich gefragt, welche Rolle diese Frauen und Männer wohl vor 75 Jahren gespielt hätten.
Foto: Wikimedia Commons 4028mdk09 (Eigenes Werk)
Bei der Jobsuche behindert? „Birlikte“ will das ändern
Das Wort "birlikte" stammt aus dem Türkischen und bedeutet "gemeinsam" oder "zusammen". Das Projekt, das vorrangig von den beiden Behinderten-Selbstvertretungsverbänden Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) und InterAktiv e.V. sowie der Unternehmensberatung DG Consulting getragen wird, will für den Bereich des Landes Berlin in den Jahren 2016 - 2019 dazu beitragen, einem inklusiven Arbeitsmarkt im Sinne des Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) näher zu kommen. Im Fokus des Projekts stehen behinderte Menschen mit Migrationshintergrund, da sie auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.
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Gesundheitsversorgung chronisch psychisch kranker Menschen sichern!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat in einer Stellungnahme für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ihre Besorgnis über den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) zum Ausdruck gebracht: "Der Entwurf birgt die Gefahr, dass schwer und chronisch psychisch kranke Menschen zukünftig vom Krankenhaus abgewiesen werden könnten, auch in akuten Krankheitsepisoden", betont Eva Buchholz, ISL-Referentin für Gesundheitspolitik. Dies sei darauf zurückzuführen, dass der PsychVVG-Entwurf die stationäre Versorgung dieser Patient*innen-Gruppe selbst bei einer akuten Verschlimmerung des Krankheitszustandes gesetzlich als nicht notwendig festschreiben möchte. Zusätzlich sollen denjenigen Krankenhäusern Betten gekürzt werden, die eine „stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld“ erbringen möchten – eine solche Behandlung soll durch das PsychVVG eingeführt werden. Dies würde nach Ansicht der ISL die Konkurrenz um die Betten in psychiatrischen Stationen zusätzlich verschärfen.
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Behindertenverbände als Geiseln des BMAS?
ein Kommentar von Dr. Sigrid Arnade
In dem vorgelegten Referentenentwurf des BMAS zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), der vorige Woche veröffentlicht wurde, geht es zwar auch um einige Verbesserungen, aber doch primär um Leistungskürzungen und Leistungsbeschränkungen, auch wenn bei der Zieldefinition vollmundig immer wieder von der UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen wird.
Wo bleibt der Aufschrei der im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände, frage ich mich seitdem. Kann es sein, dass das Stockholm-Syndrom die Behindertenverbände befallen hat? Zur Erinnerung: Als Stockholm-Syndrom bezeichnet man das Phänomen der Solidarisierung von Geiseln mit ihren Geiselnehmern.
Was hat das mit dem BTHG zu tun? Dazu ein Rückblick: In einem aufwändigen breit angelegten Beteiligungsprozess hatten die DBR-Verbände die Gelegenheit, ihre Positionen detailliert darzulegen. Massen von Papieren galt es durchzuarbeiten, sich in stundenlangen Telefonkonferenzen abzusprechen, tagelang in Gremien die Positionen darzulegen. Die vielschichtigen Themen wurden vom DBR professionell aufbereitet; die Positionspapiere dem BMAS zugeleitet.
Aber statt mit einem neuen Gesetz Teilhabechancen zu erweitern, ist der Entwurf für ein reines Spargesetz vorgelegt worden, das nicht nur den Kreis der Leistungsberechtigten eingeschränkt, sondern auch bei den Leistungen selbst kürzen will. Qualität oder gar Menschenrechte spielen dabei keine Rolle. Minimale Verbesserungen muss man mit der Lupe suchen.
Wäre dieser Entwurf ohne den breiten Beteiligungsprozess vorgelegt worden, dann wären sich die Behindertenverbände in ihrer strikten Ablehnung einig, da bin ich mir sicher. Aber statt sich über das Ablenkungsmanöver der Beteiligung zu ärgern und die für nichts und wieder nichts vergeudete Lebenszeit zu bedauern, halten die meisten Verbände trotz der vorgelegten ernüchternden Fakten daran fest, für ein gutes Teilhabegesetz eintreten zu wollen frei nach dem Motto „da haben wir soviel Arbeit reingesteckt, das kann doch nicht umsonst gewesen sein.“
Hat das BMAS uns mit dem Beteiligungsprozess in Geiselhaft genommen, so dass wir uns mit der Regierung mehr solidarisieren als mit unseren Mitgliedern? Kolleginnen und Kollegen, vergesst die vergangenen zwei Jahre und werft einen unvoreingenommenen Blick auf den Entwurf. Dann kann unsere Botschaft an das BMAS doch nur lauten: „So nicht, nicht mit uns! Nehmt die wenigen vorgesehenen Verbesserungen und realisiert sie durch eine Änderung des SGB IX. Tretet den Rest in die Tonne!“