Artikel 19 der UN-BRK umsetzen!
In einer Eingabe für den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Genf hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die schleppende Umsetzung des Artikels 19 "Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft" kritisiert: "Wir sind nicht nur besorgt über die Tatsache, dass dem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft so wenig Rechnung getragen wird", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme", wir sind auch sehr irritiert darüber, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Situation für Menschen mit Behinderungen noch verschlimmert werden könnte. So soll dort voraussichtlich nicht das Recht auf persönliche Assistenz verankert werden!"
Menschenrechte sollten offensichtlich nur verwirklicht werden, wenn sie nichts kosten, führt die ISL in ihrer Stellungnahme weiter aus. Man könne durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich die Bundesrepublik auf internationaler Bühne als großer Bewahrer der Menschenrechte aufspiele, aber zu Hause immer andere Themen als wichtiger erachte. Die Bundesregierung sei offensichtlich noch weit entfernt davon, die Vorschriften der UN-BRK als geltendes Recht einzuhalten. Vielmehr würden sie oft nur als Empfehlungen betrachtet.
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Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit
Anlässlich des diesjährigen Schalttages am 29. Februar ruft die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) dazu auf, sich am Schalttag kurz Zeit zu nehmen, um den Bundestagsabgeordneten deutlich zu machen, welche Barrieren es noch für behinderte Menschen gibt. Dabei sollen die Abgeordneten aufgefordert werden, sich in die derzeitigen Beratungen zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuschalten und dafür zu sorgen, dass Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem privaten Bereich endlich gesetzlich dazu verpflichtet werden, diese barrierefrei zu gestalten.
"Dieses Jahr haben wir durch das Schaltjahr einen Tag mehr. Diese Zeit können wir nutzen, um uns dafür einzusetzen, dass alle gleichberechtigt am Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können und Barrieren abgebaut werden. Davon haben wir spätestens im Alter alle etwas davon. Weisen wir also unsere Bundestagsabgeordneten mit konkreten Beispielen und Bildern darauf hin, welche Barrieren es in unsrem Umfeld noch gibt. Und fordern wir sie auf, endlich die Barrierefreiheit gesetzlich festzuschreiben. Die Abgeordneten sollen sich also aktiv einschalten, denn im März wird über das geplante Behindertengleichstellungsgesetz im Deutschen Bundestag bereits zum ersten Mal beraten", erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts sieht nämlich noch nicht vor, verbindliche Regelungen für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu schaffen.
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"Ja heißt Ja"! - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL hält eine beabsichtige Novellierung im Strafgesetzbuch (StGB) im Prinzip für sinnvoll, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern soll: "Wir begrüßen die Absicht, dem Paragraph 179 Abs. 3 einen neuen Satz anzufügen, der erläutert, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, `wenn die Widerstandsunfähigkeit … auf einer Behinderung des Opfers beruht`", betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
"So wird endlich dem Anliegen Rechnung getragen, dass Taten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht mit demselben Strafrahmen geahndet werden, unabhängig davon, ob das Opfer als behindert gilt oder nicht."
Doch wenn man die Konzepte von Nichtdiskriminierung und Inklusion der UN-Behindertenrechtskonvention und der Inhalte der Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 ernst nehme, so Arnade, dürfe eine weitere geplante Änderung, nämlich eine Streichung im § 177 Abs. 1 nicht vorgenommen werden. Dort gehe es um die "Ausnutzung einer schutzlosen Lage". Diese Norm, die gestrichen werden soll, hat zwar nicht die Wirkung entfaltet, die vom Gesetzgeber intendiert war, so Arnade. Das sei aber kein Grund, sie zu streichen und damit neue Schutzlücken zu eröffnen. Vielmehr müsse der Wille des Gesetzgebers durch Fortbildungsprogramme und andere Maßnahmen der Bewusstseinsbildung verdeutlicht werden.
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Vorschlag zur Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat anlässlich des dem Bundestag zuir Beratung vorliegenden Gesetzesentwurfs für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts einen Vorschlag für eine noch fehlende Rechtsnorm zur Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen entwickelt.
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Menschenrechte nicht unter Kostenvorbehalt stellen
"Menschenrechte verwirklichen und nicht länger unter Kostenvorbehalt stellen", so lautet der Titel eines Beitrags zu den aktuellen Diskussionen in Sachen Bundesteilhabegesetz, den die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, im neuesten Newsletter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht hat. "Viele Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden durch die sogenannte Eingliederungshilfe als Teil der Sozialhilfe erbracht. Das große sozialpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode ist laut Koalitionsvertrag, die Eingliederungshilfe in einem Bundesteilhabegesetz neu zu ordnen und aus dem Fürsorgesystem herauszulösen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird für das Frühjahr 2016 erwartet. Doch die Zeit für eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode wird knapp – und substanzielle Verbesserungen sind nicht in Sicht", schreibt Dr. Sigrid Arnade in der Einführung ihres Beitrags.
Link zum Beitrag: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/nl_01_2016/nl_01_gastkommentar.html
Hilfsmittelbörse für behinderte Flüchtlinge
Auf Facebook gibt es ab sofort eine englisch-deutschsprachige Hilfsmittelbörse für Flüchtlinge mit Behinderungen. Auf der Plattform www.facebook.com/ability4refugees können sich Anbietende mit Suchenden von Hilfsmitteln vernetzen. Die Plattform verfügt über drei Untergruppen – Mobilität, Kommunikation und Alltagshilfen.
In Deutschland ist es für Flüchtlinge mit Behinderungen oft schwer, Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Hörgeräte zu bekommen. Die Gesetze sehen in der Regel nur eine akute medizinische Versorgung vor. Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) e. V. und die Andreas-Mohn-Stiftung wollen mit ability4refugees Hilfsmittel für Flüchtlinge vermitteln. Auf der Plattform können Behinderte die Hilfsmittel, die sie selbst nicht (mehr) brauchen, einstellen. Flüchtlinge, die Hilfsmittel benötigen, können dort ihre Anliegen veröffentlichen. Eines sollte auf jeden Fall beachtet werden: Die Hilfsmittel müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Die Realisierung der Facebook-Plattform lag in den Händen der Agentur VisionDesign.
ISL: Abgeordnete müssen für Barrierefreiheit sorgen
Nachdem die Bundesregierung nicht den Mut und die Entschlossenheit gezeigt hat, endlich auch private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu verpflichten, fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nun die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf, die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsrecht zu verankern.
"Das vor allem in der CDU/CSU tief verankerte Dogma, dass man der Privatwirtschaft in Sachen Gleichtstellung benachteiligter Gruppen bloß nichts vorschreiben darf und jegliche Weiterentwicklung auf nationaler und internationaler Ebene mit Vehemenz verhindert wird, muss endlich überwunden werden. Nicht zuletzt die von der Aktion Mensch in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zur Barrierefreiheit zeigt, dass der Ruf nach rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit mit 77 Prozent tief in der Bevölkerung verankert ist", erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Der Selbstvertretungsverband kämpft dafür, dass der Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts von den Bundestagsabgeordneten geändert und sichergestellt wird, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
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Leistungsanforderungen an professionelles Peer Counseling
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. stellte Leistungsanforderungen für öffentlich geförderte Peer Counseling Angebote der Öffentlichkeit vor. Aufbauend auf einer Fachtagung der Bundesbehindertenbeauftragten am 13. Oktober 2015 zur unabhängigen Beratung bringt sich der Selbstvertretungsverband damit in die aktuelle Diskussion zur unabhängigen Beratung ein.
„‘Unabhängig‘ bedeutet für uns unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Zentren für selbstbestimmtes Leben bieten seit über 25 Jahren Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen an. In dieser Zeit haben wir die Methode des Peer Counseling vielfach angewendet, weiterentwickelt und professionalisiert“, erklärte Barbara Vieweg von der ISL. Dem Selbstvertretungsverband behinderter Menschen ist es ein wichtiges Anliegen, auch andere Beratungsstellen und solche, die es werden wollen, darin zu bestärken Peer Counseling Angebote aufzubauen. „Um diesem Vorhaben eine fachlich verlässliche Grundlage zu geben, entwickelten wir diese Leistungsbeschreibung. Peer Counseling ist mehr als der Austausch unter behinderten Menschen und mehr als die Weitergabe von Informationen. Peer Counseling stellt sich parteilich auf die Seite der ratsuchenden Person und stellt einen Zusammenhang zwischen der persönlichen Situation und den gesellschaftlichen Verhältnisse her. Peer Counseling fördert Selbstbestimmung und Empowerment.“
„Die Peer-Counselor verfügen über die für eine professionelle Beratung erforderlichen Grundqualifikationen und –kenntnisse. Zusätzlich verfügen sie über das Wissen, welche Bedeutung ihre eigene Behinderung für die jeweilige Beratungssituation haben kann und über die Fähigkeit, dieses Wissen sinnvoll in den Beratungsprozess einzubringen (situatives Peer-Verständnis). Dies betrifft beispielsweise die im Zusammenhang mit Peer-Counseling oft genannte Funktion eines Rollenvorbildes: die Peer-Counselor erkennen, ob und inwieweit sie für die Beratungskund*innen als Rollenvorbild dienen könnten. Zudem sind sie in der Lage, mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umzugehen, zum Beispiel sie zu unterstreichen oder eher nicht einzusetzen. Dies gilt beispielsweise auch für die Beratung von Eltern behinderter Kinder, die in dem/der behinderten Berater*in ein Rollenvorbild für ihr behindertes Kind erkennen können. Zum verantwortungsvollen Umgang gehört auch, andere Menschen, die ein solches Rollenvorbild sein können, in den Beratungsprozess im Sinne des Peer Supports einzubinden. Situatives Peer-Verständnis setzt eine fortlaufende und sorgfältige Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung voraus“, heißt es beispielsweise in den Leistungsanforderungen an eine öffentlich geförderte von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige professionelle Peer Counseling Beratung der ISL.
Peer Counseling brauche verlässliche und dauerhafte Strukturen, deshalb unterstützt die ISL die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung.
ISL-Klausur: Private Rechtsträger zur Barrierefreiheit verpflichten!
Im geplanten neuen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) müssen die privaten Rechtsträger, die Angebote für die Allgemeinheit bereitstellen, gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Diese Forderung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) auf ihrer traditionellen Klausurtagung in Berlin erhoben und zur Umsetzung ihrer Forderung auch eine Kampagne beschlossen: "Wenn am 13. Januar das BGG vom Kabinett beschlossen wurde, beginnt für uns die heiße Phase des parlamentarischen Verfahrens", betonte ISL-Vorstand Uwe Frevert. "Wir werden die Zeit bis zum Sommer und zur geplanten Verabschiedung des BGG nutzen und deutlich machen, dass an Barrierefreiheit kein Unternehmen zugrunde geht, sondern sich im Gegenteil wirtschaftliche Vorteile ergeben." Frevert wies in diesem Zusammenhang auch auf den Entwurf des "European Accessibility Act" der EU-Kommission hin, der ebenfalls die Vorteile von Barrierefreiheit gerade für kleine und mittlere Unternehmen betont. Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, dass die Unternehmen in Deutschland schon jetzt vorbereitet sind.
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Menschenrechte Behinderter nicht zum Spielball machen!
Die Menschenrechte behinderter Kinder, Frauen und Männer werden zunehmend zum Spielball kurzfristiger und kurzsichtiger finanzieller Interessen: "Dies ist Ausdruck einer Politik, die uns nach wie vor als Menschen zweiter Klasse behandelt" kritisiert Dr. Sigrid Arnade anlässlich des heutigen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember. Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erklärt: "Wenn bei einer Anhörung zur Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes in wesentlichen Punkten immer darauf verwiesen wird, dass es in den Ressortabstimmungen ´nicht durchsetzbar` gewesen sei, dann frage ich mich wirklich, ob die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit verstanden hat, was die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention als Menschenrechtsvertrag bedeutet. Achten, schützen und gewährleisten", so Arnade, "ist das dreigliedrige Prinzip der Menschenrechte. Wenn Private weiterhin diskriminieren dürfen, wenn die Eingliederungshilfe regionalisiert werden soll, wenn Einkommens- und Vermögensanrechnung und Mehrkostenvorbehalte weiterhin aufrecht erhalten werden sollen, dann sind das eklatante Fälle von Menschenrechtsverletzungen." Die Bundesregierung, so die ISL, stelle sich international gerne als Musterknabe in Sachen Menschenrechte dar. Diesem hohen Anspruch müsse sie aber auch nach innen gerecht werden und die Menschenrechte der BürgerInnen mit Behinderung endlich ernst nehmen und schützen!
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seitdem ist dieser Tag weltweit alljährlich Mahn- und Gedenktag.
Entwurf zum neuen BGG: Zu kurz gesprungen!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vermisst im Referentenentwurf zu einem neuen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) jegliche Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit: "Das steht im krassen Gegensatz zur Selbstverpflichtung der Bundesregierung, die sie mit der Ratifikation der UN-BRK eingegangen ist," hält Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL im Rahmen einer Stellungnahme für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fest. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) habe sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, so Arnade, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Menschen mit Behinderungen vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen (UN-BRK Art. 4, Abs. 1). Doch weder in der neu zu schaffenden Schiedsstelle noch durch die im Prinzip begrüßenswerte Verankerung der "Angemessenen Vorkehrungen" werde die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet.
"Da der Ausschluss durch fehlende Barrierefreiheit aber eine Menschenrechtsverletzung darstellt", so Arnade, "muss der Gesetzgeber auch wirklich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Barrierefreiheit vorzuschreiben. Es finden sich im Gesetzentwurf zwar einige positive Ansätze wie die Verpflichtung zur Leichten Sprache oder die Förderung der Partizipation, aber insgesamt wird deutlich zu kurz gesprungen!" Auch sonstige Ziele und Vorgaben der UN-BRK bleiben weitgehend unerwähnt, stellt die ISL fest, so dass dem vorliegenden Gesetzentwurf eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive fehlt.
LIGA Selbstvertretung gegründet
Im Vorfeld des UN-Welttages der Menschen mit Behinderungen hat sich am 2. Dezember die "LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland)" gegründet. Die Selbstvertretung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen spielte bei den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine entscheidende Rolle, ist im Text der UN-BRK festgeschrieben und wurde bei der Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr diesen Jahres vom UN-Fachaussschuss zur UN-BRK wieder angemahnt. Während Selbstvertretungsorganisationen (englisch: Disabled persons organizations - DPO) in der internationalen Diskussion einen besonderen Stellenwert besitzen, dominieren hierzulande die gewachsenen Strukturen der Wohlfahrt und der medizinisch ausgerichteten gesundheitlichen Selbsthilfe das Thema Behinderung. Dem will die LIGA Selbstvertretung das menschenrechtliche Modell von Behinderung entgegensetzen und so ein Gegengewicht zur traditionellen Behindertenhilfe bilden. Die Verbände, die in der LIGA Selbstvertretung zusammenarbeiten, fühlen sich ausschließlich den Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen verpflichtet.
Das neu gegründete Aktionsbündnis fordert deshalb, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention behinderte Menschen und ihre Organisationen im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik stehen müssen, anstatt wie bisher meist diejenigen, die Geld an ihnen verdienen und aussondernde Einrichtungen betreiben. Die LIGA hat drei SprecherInnen gewählt: Sigi Arnade für die ISL, Ottmar Miles-Paul für NETZWERK ARTIKEL 3 und Helmut Vogel für den Deutschen Gehörlosen-Bund. Kontakt: LIGA Selbstvertretung c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. Krantorweg 1, 13503 Berlin; mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, http://www.liga-selbstvertretung.de/
Inklusionstage 2015 des BMAS - Auf Tuchfühlung mit der Realität
Ein Kommentar von Ottmar Miles-Paul
"INKLUSIONSTAGE", so war die Aufschrift auf dem kuppelartigen Berlin Congress Center in den letzten Tagen schon von weitem zu lesen. Den gut 500 TeilnehmerInnen, die den Weg am 23. und 24 November ins Congress Center angetreten hatten, um sich über den Stand der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) zu informieren und dessen Weiterentwicklung zu diskutieren, bot sich ein gemischtes Bild. Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) war mit dabei und hat Tuchfühlung mit den Realitäten in der Behindertenpolitik aufgenommen.
Schon zu Beginn der Inklusionstage war klar, dass die Latte der Erwartungen an die Ergänzung und Weiterentwicklung des 2011 vom Bundeskabinett für zehn Jahre beschlossenen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sehr hoch liegt. Denn der Aktionsplan von 2011 wurde und wird heftig kritisiert, weil er in keinem Verhältnis zum vorigen intensiven Beteiligungsprozess und den letztendlich aufgenommenen und notwendigen Maßnahmen steht. Mit dem Regierungswechsel von einer schwarz-gelben zu einer schwarz-roten Bundesregierung vor zwei Jahren sind die Erwartungen an eine Weiterentwicklung des Aktionsplans vor allem auch auf der Grundlage der Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention natürlich gewachsen. Daher war denjenigen, die sich den noch in der Entwicklung befindenden Arbeitsentwurf für den NAP 2.0 durchgearbeitet hatten, die Enttäuschung schon zu Beginn der Inklusionstage anzusehen. „Letztes Jahr haben wir schon viele Vorschläge gemacht, die wieder nicht im Aktionsplan stehen“, so eine der Äußerungen, die öfter zu hören war.
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Mehrfachdiskriminierung beim Thema Behinderung mitdenken!
In Zusammenarbeit mit dem Gunda-Werner-Institut der Heinrich Böll-Stiftung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) einen Workshop "Feminismus trifft Behinderung - Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Behindertenrechtskonvention" organisiert. Auf einem Panel im Rahmen der viertägigen Konferenz "Dare the impossible - Wage das Unmögliche" diskutierte ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade mit Prof. Dr. Swantje Köbsell von der Alice-Salomon Hochschule, mit der Journalistin Rebecca Maskos, der Diversity-Trainerin Judy Gummich und mit Britta Leisering von der Monitoring-Stelle zur UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Dabei spielten die Empfehlungen des Genfer Ausschusses für Deutschland eine zentrale Rolle. Wichtiges Thema der Runde war die sexualisierte Gewalt, von der Mädchen und Frauen mit und ohne Migrations- oder Flüchtlingshintergrund besonders betroffen sind. Deshalb, so Leisering, sei ein Aktionsplan zum Thema Gewalt gegen behinderte Frauen, der Handlungsansätze auf kommunaler, Landes- und Bundesebene umfasst, zu entwickeln. In Einrichtungen wie der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie, müssten ferner Möglichkeiten der unabhängigen Beschwerdeführung, etwa über Frauenbeauftragte, wie Maskos ausführte, installiert werden.
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Drei Kernpunkte für ein Bundesteilhabegesetz
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat auf ihrer Mitgliederversammlung in München drei Kernpunkte beschlossen, die ein gutes Bundesteilhabegesetz (BTHG) ausmachen sollten. Dies sei erstens die komplette Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung, zweitens der Verzicht auf den Mehrkostenvorbehalt und drittens die gesetzliche Verankerung einer Beratung, die unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern ist. "Diese drei Punkte gehören für uns untrennbar zusammen", so Vorstandsmitglied Uwe Frevert. "Demnächst etwa eine unabhängige Beratung zu haben und gleichzeitig einen menschenrechtswidrigen Mehrkostenvorbehalt als geltendes Recht, ist nicht sinnvoll in Einklang zu bringen!"
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