Barrierefreies Bauen - Menschenrechtsperspektive beachten!
An einer menschenrechtlichen Perspektive bezüglich der Diskussion um barrierefreies Bauen zeigte der Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup (SPD) großes Interesse bei einem Gespräch mit Vertreter*innen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL. Gleichzeitig ließ er sich durch ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade und ISL-Barrierefrei-Sprecher Martin Marquard davon überzeugen, dass es nicht nur menschenrechtlich, sondern auch wirtschaftlich geboten ist, bei Neubauten alle per Aufzug erreichbaren Wohnungen barrierefrei zu konzipieren. „Nur so kann dem eklatanten Mangel an barrierefreiem Wohnraum nachhaltig begegnet werden“, erläuterte Martin Marquard. „Gestaltet man einen erheblichen Teil der stufenlos erreichbaren Wohnungen ohne Barrierefrei-Vorgaben, so schafft man neuen nicht barrierefreien Altbestand mit den entsprechenden Folgekosten.“ Dazu gehören die Kosten für nachträgliche Umbauten genauso wie die Kosten für Heimunterbringungen, die bei einer barrierefreien Wohnsituation vermeidbar wären. „Angesichts der demographischen Entwicklung ist eher mit einer Verschärfung der ohnehin angespannten Mangelsituation bei barrierefreiem Wohnraum als mit einer Entspannung zu rechnen,“ ergänzte Sigrid Arnade.
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InklusionsbotschafterInnen trafen sich in Mainz
Vom Eintreten für eine inklusive Schule, über den Aufbau einer Taschengeldbörse, eine Tour für ein gutes Bundesteilhabegestz vom Bodensee nach Berlin, bis zu einer Internetseite zum barrierefreien Reisen, reichen die Aktivitäten der InklusionsbotschafterInnen Am Samstag fand in Mainz das erste Treffen der InklusionsbotschafterInnen aus dem Süden und Westen Deutschlands statt.
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Verbände fordern Schutz vor Diskriminierung
Mehr als 40 Verbände und Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland und Europa, darunter die ISL, appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Bundesregierung, die neue Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union nicht länger zu blockieren. Die geplante Richtlinie soll in ganz Europa einen Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen schaffen. Sie enthält auch konkrete Bestimmungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits ratifiziert hat. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das EU-Parlament und 27 von 28 EU-Mitgliedsstaaten unterstützen das Vorhaben prinzipiell. Allein die Bundesregierung verweigert sich grundsätzlich. Link zur Erklärung:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2015/20150723_Gemeinsame_Erklaerung.html
Entwurf der 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52008PC0426&from=en
Party statt Pathologisierung - Mad and Pride 2015
Bunt und laut zog die Berliner Pride Parade am 11. Juli durch Neukölln und Kreuzberg. "Party statt Pathologisierung!", war in diesem Jahr das Motto. Behindert und verrückt wurde zum dritten Mal bei diesem Straßenumzug gefeiert. Die gekommen waren, darunter auch Mitglieder der ISL, feierten sich selbst und nicht, was ihnen in Sonntagsreden als Inklusion verkauft werden soll. Sie gingen wieder auf die Straße, um ihren gleichberechtigten Platz inmitten der Gesellschaft zu reklamieren und gegen diskriminierende Ausgrenzung zu protestieren: http://www.taz.de/Demo-fuer-Rechte-von-Behinderten/!5211053/
Einen kleinen bewegten Ausschnitt der Parade lieferte die Tageszeitung "Die Welt" in ihrer online-Ausgabe:
http://www.welt.de/videos/article143857809/Oft-sitzt-man-zu-Hause-und-weint.html
Weitere Infos unter http://www.pride-parade.de/text.html
Persönliche Assistenz stärken!
Vor dem Hintergrund der BRK, den bekannten Missständen in den Heimen und dem Wunsch der Menschen, zu Hause und nicht in Einrichtungen zu leben, plädiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) entschieden dafür, ambulante Strukturen zu stärken und das Konzept der persönlichen Assistenz für Menschen, die Unterstützungsbedarf haben zu verbreiten.
Dies betonte Matthias Vernaldi, Sprecher der ISL für Persönliche Assistenz anläßlich der Anhörung des Gesundheitsministeriums (BMG) zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II, die am heutigen Donnerstag stattfindet.
Die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist aus Sicht der ISL einerseits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da nun Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen Unterstützung durch Pflege oder Assistenz erhalten werden.
Die Unterteilung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade, vor allem die Ausweitung, die der fünfte Grad bedeute, mache differenziertere Bedarfsermittlung und Hilfeerbringung möglich. Andererseits, so Vernaldi, sei es nicht verständlich, dass dem Gesetzentwurf der Rückbezug zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und damit eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive fehle.
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FbJJ-Treffen: Impulse für Bundesteilhabegesetz und Behindertengleichstellungsgesetz
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) diskutierte am Wochenende in Köln die aktuellen Gesetzesvorhaben des Bundesteilhabegesetzes und der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mit dem Ziel, eigene Positionspapiere in die politische Debatte einzubringen. Bei der Erörterung zum BGG spielte vor allem die Verpflichtung privater (Dienst)Leistungsanbieter zur Barrierefreiheit eine Rolle. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte nach Ansicht des FbJJ realisiert werden, indem das Instrument der Zielvereinbarung geschärft und um die Verpflichtung zur Verhandlung über angemessene Vorkehrungen erweitert wird. „Wenn es auf diesem Weg gelingt, angemessene Vorkehrungen im Zweifel per Verbandsklage zu erwirken, begänne Deutschland, im Sinne seiner internationalen Verpflichtungen zu handeln,“ kommentierte die ebenfalls in Köln anwesende ISL-Geschäftsführerin, Dr. Sigrid Arnade, diese FbJJ-Überlegungen.
Bezüglich des zweiten Schwerpunktes des Treffens, des Bundesteilhabegesetzes, soll bekräftigt werden, dass die Leistungen zur Sozialen Teilhabe aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und im Teil 1 des SGB IX verankert werden müssen. Detailliert kommentiert werden außerdem die Bereiche
Beratung
Bedarfsfeststellung
Persönliche Unterstützung/persönliche Assistenz
Bedürftigkeits(un)abhängigkeit
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"Ihr tanzt - wir drehen ein Video!" - Zusammenarbeit von ISL und dem Verein Kellerkinder
Über den Berliner Karneval der Kulturen und den Auftritt "Aus Scham wird Stolz!" der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist jetzt auch eine Video-Eigenproduktion im Netz verfügbar. Möglich wurde dies durch eine neue Form der Zusammenarbeit: "Wenn ihr das Verstecken wegtanzt, dann könnten wir ein Video von eurem Auftritt und dem Themenwagen drehen und es öffentlichen" hatte Thomas Künneke vom Berliner Verein Kellerkinder e.V. bei einem Treffen mit der ISL spontan angeboten. "Wir verstehen Kunst als Mittler zwischen ´Seele und Welt` und bei uns haben auch die Betroffenen die Kontrolle über ihre Organisation." Gesagt, getan: Mit zwei Kameramenschen und einem Tonmenschen wurde der ISL-Auftritt, der von der Aktion Mensch finanziell gefördert wurde, begleitet und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ein siebenminütiger Film steht im Netz unter https://www.youtube.com/watch?v=_USoSPjQmZs und eine fünfminütige Kurzfassung unter https://www.youtube.com/watch?v=k0SQRAjuyso
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BRK-Allianz: "Das Ziel ist erreicht!"
Die "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Fachausschusses für Deutschland sind auf die einhellige Zustimmung der Verbände der BRK-Allianz gestoßen: "Die Mühen der letzten vier Jahre haben sich gelohnt, das Ziel ist erreicht", betonte Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade auf dem Abschlussplenum der Allianz in den Räumen der Diakonie Deutschland. In den Empfehlungen seien zum Beispiel die fehlende Menschenrechtsperspektive, die Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Fragen der intersektionalen Diskriminierung etwa bei Behinderung und Migrationsgeschichte, Barrierefreiheit im Bereich privater Rechtsträger, das Betreungsrecht oder die inklusive Bildung gezielt angesprochen worden. "Aber ohne die Fachkenntnis der unterschiedlichen Verbände, die wir in unserem Parallelbericht und allen weiteren Dokumenten vereint dargestellt haben, wären die Empfehlungen des Ausschusses nicht so klar ausgefallen. Damit sind für die nächsten Jahre eindeutige Meilensteine für die Behindertenpolitik in Deutschland gesetzt worden." In insgesamt fünf Arbeitsgruppen wurden die Empfehlungen des Ausschusses und Fragen der deutschen Übersetzung diskutiert. Dazu forderten die Verbände erneut die Bildung einer gemeinsamen Redaktionsgruppe aus Regierung, Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft.
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Verstecken war gestern!
Menschen mit Behinderung haben sich lange nicht mit Stolz in der Öffentlichkeit gezeigt, sondern sie haben eher mit Scham versucht, sich in die "normale" Gesellschaft einzuordnen. Unter dem Motto "Aus Scham wird Stolz" haben sich Menschen mit verschiedenen Behinderungen daher mit einer Performance, Spaß und Tanz beim Karneval der Kulturen an Pfingsten in Berlin vor ca. 800.000 BesucherInnen selbstbewusst präsentiert.
Ein kurzes Youtube-Video des Berliner Fernsehsenders Alex TV vermittelt Impressionen von der von der Aktion Mensch geförderten Aktion der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL): https://www.youtube.com/watch?v=awTI4_hgDtA
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Freedom Drive erstmals in Brüssel
Der siebte Freedom Drive von ENIL (European Network of Independent Living) findet dieses Jahr vom 29.9. bis 1.10. in Brüssel statt. Das Motto 2015 heißt " The Next Independent Living Generation!" - die nächste Generation Selbstbestimmt Leben. Die zentrale Veranstaltung ist am Mittwoch, 30. September, ab 12 Uhr der Marsch behinderter Menschen aus europäischen Staaten zum Europäischen Parlament und dort ein Treffen mit Mitgliedern des Europaparlaments mit Gelegenheit zur Diskussion mit diesen. ENIL schreibt auf der Homepage: "Es werden Themen diskutiert wie: Deinstitutionalisierung, Persönliche Assistenz, inklusive Bildung, Arbeit, die Übertragbarkeit von Services zum selbstbestimmten Leben über die Staaten der Europäischen Union hinweg und die Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der EU." Das Programm wird vervollständigt durch eine internationale Konferenz, der ENIL Hauptversammlung und weiteren Events.
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Kein Forum für Peter Singer!
Am 26. Mai 2015 soll der australische Bioethiker Peter Singer in der Berliner URANIA einen Preis für seinen Beitrag zur „Tierleidminderung“ erhalten. Bekannt ist Singer seit den 1980ern Jahren wegen seiner Forderung, die Tötung behinderter Säuglinge unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Er unterscheidet zwischen „Personen“ und bloßen „Wesen“: „Personen“, wie Primaten oder erwachsene nichtbehinderte Menschen hätten ein Bewusstsein von sich selbst, bloße Wesen seien dagegen Menschen im Koma oder Neugeborene mit „geistigen“ Beeinträchtigungen. Diese haben für Singer kein „Recht zu leben“!
Im April 2015 forderte er in einem US-Radio-Interview, behinderten Säuglingen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems zu entziehen. „Ich möchte nicht, dass sich meine Versicherungsbeiträge erhöhen, damit Kinder ohne Aussicht auf Lebensqualität teure Behandlungen bekommen“, so der Princeton-Professor.
Geehrt wird der Philosoph durch einen „Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung“, ein Ableger der Giordano-Bruno-Stiftung, die ihn bereits
2011 in Frankfurt/M. auszeichnete. Deren Stiftungsvorsitzender Michael Schmidt-Salomon nannte ihn den „mitfühlendsten Denker unserer Zeit“ und einen „Behindertenfreund“. Wer solche „Freunde“ hat, braucht keine Feinde mehr. Wir haben nichts gegen Tierschutz, aber sehr wohl etwas dagegen, wenn behinderten Menschen das Recht auf Leben und andere fundamentale Menschenrechte abgesprochen werden!
Ideologie und Praxis der „Euthanasie“ sind nicht neu: Während des Nationalsozialismus
wurden hunderttausende behinderte und kranke Menschen ermordet, deren Leben als
„nicht lebenswert“ galt. Leute, die für „Euthanasie“ eintreten, sollten ihre Ideen nicht öffentlich verbreiten können.
Anlässlich einer "Egrung" für Peter Singer im Jahr 2013 hat die ISL ihm "Grüße der Ungewollten" gesandt, die wir nachstehend in der Anlage noch einmal veröffentlichen.
Kommt alle zur Kundgebung:
Dienstag, den 26.5.2015 ab 17.00 Uhr
Kleiststraße/An der Urania
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mehr Infos:
no218nofundis.wordpress.com
Gesundheitliche Versorgung barrierefrei und menschenrechtskonform gestalten
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL begrüßt die Initiative der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und ihren Antrag "Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten". Dies betonte Martin Marquard, Sprecher für Barrierefreiheit und Gesundheit der ISL im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 6. Mai 2015 zu diesem Antrag im Bundestagsausschuss für Gesundheit: "Der Antrag benennt als eines der gravierendsten Probleme in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung die mangelnde Barrierefreiheit", so Marquard in seiner Stellungnahme. "Dies betrifft insbesondere den baulich-technischen Bereich, Information und Kommunikation sowie zum Teil auch den direkten Zugang zu medizinischen Leistungen."
Die baulich-technischen Barrieren bestehen laut Marquard hauptsächlich im Fehlen einer stufenlosen Zugänglichkeit zu Arztpraxen oder anderen therapeutischen Einrichtungen, im Fehlen verstellbarer Untersuchungsmöbel sowie barrierefreier Toiletten. Dadurch werden ganze Personengruppen vom Recht auf freie Arztwahl ausgeschlossen. Die Folge kann deshalb sein, dass notwendige Arztbesuche seitens der Betroffenen auf ein Minimum reduziert werden oder sogar ganz unterbleiben. Auf Grund der nicht barrierefreien Ausstattung werden notwendige Untersuchungen manchmal nur teilweise durchgeführt, finden sitzend im Rollstuhl oder aber auch gar nicht statt. Eine andere Folge sei, dass vielfach teure Fahrdienste mit Treppenhilfe in Anspruch genommen werden müssen oder gar Krankenhauseinweisungen stattfinden, weil eine ambulante Versorgung wegen der vielen Barrieren nicht durchführbar erscheint.
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Gegen Apartheid-Regelungen beim Wahlrecht
Auf Empörung ist bei der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, Dr. Sigrid Arnade, die Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Technischen Universität Chemnitz gestoßen, Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts zu entwickeln. Für Dr. Sigrid Arnade ist es ein Rückfall ins Apartheiddenken, wenn die Wahlfähigkeit einzelner behinderter Menschen begutachtet werden soll, anstatt den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss endlich aufzuheben.
In der Einladung des BMAS und der TU Chemnitz heißt es wörtlich:
"Gemäß der bestehenden Rechtslage (Bundeswahlgesetz) ist u.a. die Personengruppe nach §13 Nr. 2 BWG (Personen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Da sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren, hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK entschieden, den Rechtsstatus in Deutschland wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die genannte Studie untersucht u.a. die Frage, ob bzw. inwieweit Menschen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten aus klinisch-psychologischer und neurokognitiver Perspektive zu einer eigenständigen und verantwortlichen politischen Willensbildung und Wahlentscheidung fähig sind. Um im Ergebnis der Studie abschließende Empfehlungen formulieren zu können, entwickelt die Arbeitsgruppe der Professur für Klinische Psychologie der TU Chemnitz wissenschaftlich fundierte und zwischen Experten und Betroffenen maximal konsensfähige Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Daran anschließend soll eine Begutachtung der betroffenen Personengruppen nach §1896 BGB (seelische Behinderung, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, psychisch Erkrankte) zur Feststellung der kognitiven Basisfähigkeiten zur faktischen Ausübung des Wahlrechts nach standardisierten Kriterien erfolgen. Das Ergebnis der Studie soll dazu beitragen, die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen für die Begründung von Wahlrechtsausschlüsse individuell zu überprüfen".
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Disability Pride: Mitmacher*innen beim Themenwagen: "Aus Scham wird Stolz! – ISL e.V." gesucht
Karneval der Kulturen - Berlin, Pfingstsonntag, 24. Mai 2015
Im Rahmen ihres Aktion Mensch-Projektes "Disability Pride: Aus Scham wird Stolz!" beteiligt sich die ISL e.V. beim diesjährigen Karneval der Kulturen. Der ISL-Themenwagen wird durch einen VW-Bus mit Anhänger gebildet. Auf dem Anhänger ist eine überdimensionale Freiheitsstatue im Rollstuhl platziert. Außerdem ist auf dem Anhänger ein DJ mit Musikanlage und Lautsprecher, der/die für die Musik zuständig ist.
Wir freuen uns über Menschen mit Behinderung, die als Helfer*innen für die Sicherung des Themenwagens oder als Mittänzer*innen aktiv sind!
Hintergrund
Menschen mit Behinderung haben sich lange nicht mit Stolz in der Öffentlichkeit gezeigt, sondern sie haben eher mit Scham versucht, sich in die “normale“ Gesellschaft einzuordnen. Durch den Auftritt wird gezeigt, dass dies vorbei ist und sie sich nun überall nach dem Konzept von „Disability Pride“ mit Stolz und Freude in die Gesellschaft begeben. Das Thema wird von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Zuwanderungsgeschichte durch eine Mischung aus Performance und Party präsentiert.
Neben der Organisation ISL werden weitere Verbände und Vereine von Menschen mit Behinderung in dieses Projekt einbezogen. Durch eine choreografierte Tanzper-formance werden Begriffe wie Vielfalt, Freude am Leben, Gemeinsamkeit und Toleranz dargestellt und damit ein künstlerischer Gegenpol zu Rassismus und Ableismus gebildet.
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BRK-Allianz begrüßt Empfehlungen der UN - runder Tisch zur Übersetzung gefordert

Die klaren menschenrechtlichen Empfehlungen des UN-Fachausschusses, die am späten Freitag nachmittag veröffentlicht wurden, stoßen auf große Zustimmung bei der BRK-Allianz: "Wir begrüßen die deutlichen Worte zur Abkehr von den Sonderwelten", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz. "Das betrifft die Deinstitutionalisierung, die Hinwendung zu einer inklusiven Bildung sowie die Aufforderung, die Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise abzuschaffen."
In seinen Empfehlungen hält der Ausschuss ferner die Stärkung der Selbstvertretungsorganisationen für erforderlich, die Überprüfung bestehender und zukünftiger Gesetze bezüglich der Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in privaten Unternehmen und die Einführung des Konzepts von "Angemessenen Vorkehrungen" sowie die Abschaffung diskriminierender Wahlrechtsausschlüsse.
"Besonders gefreut haben wir uns über die Ausführungen zur Elternassistenz und zu Einkommens- und Vermögensfragen, insbesondere zur Reform des Mehrkostenvorbehalts in Paragraph 13 des SGB XII", so Arnade. "Jetzt ist es erforderlich, schnell einen runden Tisch zur Übersetzung der Empfehlungen ins Leben zu rufen, um das Dokument exakt ins Deutsche zu übersetzen."
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