Werkstatträte: Forderungen zum Bundesteilhabegesetz

ParagraphenKöln: Bei der zweiten Werkstatträtekonferenz der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen wurde die Kölner Forderungen zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Darauf haben Jürgen Linnemann und Claudia Fischer die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.

Ute Schulze, Sprecherin der LAG-Werkstatträte in NRW, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumen des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln. Sie betonte, dass noch in diesem Jahr ein erster Gesetzesentwurf des Bundesteilhabegesetzes erwartet werde. Sie unterstrich die Zielsetzung der Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammen arbeiten. Mit folgenden sechs Forderungen flankiert die Landesarbeitsgemeinschaft den Gesetzgebungsprozess.

Die Überschriften der 6 Kölner Forderungen lauten:

1.     Nur wir wissen, was für uns gut ist – für den Erhalt des Wunsch- und Wahlrechtes

2.     Hilfeplanung. Selbstbestimmung. Mit uns – Für uns!

3.     Wege zwischen WfbM und 1. Arbeitsmarkt für den Einzelnen in beide Richtungen durchlässiger gestalten

4.     Gleiche Rahmenbedingungen für Werkstätten und andere Anbieter zur Verhinderung von ungleichem Wettbewerb

5.     Kein Bock auf Grundsicherung! Bedingungsloses Grundeinkommen über dem Niveau der Grundsicherung!

6.     Werkstätten müssen erhalten bleiben, solange der Arbeitsmarkt nicht inklusiv ist

Die nordrhein-westfälischen Werkstatträtinnen und Werkstatträte sind die Vertretung von 65.000 Beschäftigten in 104 Werkstätten für behinderte Menschen.