Ist politische Teilhabe erwünscht?

Markus ErtlLenggries: "Ist die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung erwünscht?" Diese Frage beschäftigt den Inklusionsbotschafter Markus Ertl zunehmend, je mehr er sich mit den Angeboten der Parteien im Internet und in den sozialen Medien beschäftigt. Denn diese sind von Barrieren gespickt, was der Bayer nicht auf sich sitzen lassen will.

Beitrag von Markus Ertl

Sollte die UN-Behindertenrechtskonvention mit der Forderung der politischen Teilhabe das Maß dafür sein, gibt es ein klares "JA! auf die Frage, denn hier ist die politische Teilhabe behinderter Menschen eindeutig erwünscht und als Menschenrecht formuliert. In Artikel 29 Absatz 1 Punkt b wird ausdrücklich gefordert, ein Umfeld für diese politische Teilhabe zu fördern. Deutschland hat sich mit dem Beitritt klar dazu bekannt.

Doch die Praxis sieht anders aus. So wird einem bereits bei einem Mitgliedsantrag bewusst, dass wir Menschen mit Behinderung bei den meisten Parteien gar nicht erwünscht sind. Bereits hier wird deutlich, dass die Aussage," Inklusion ist uns sehr wichtig" nur ein Lippenbekenntnis sein kann. Bereits hier werden wir durch Barrieren davon abgehalten, ein Teil der politisch Verantwortlichen sein zu dürfen.

Es stellt sich hier die Frage, ob die Parteien überhaupt wissen, was Worte wie "Inklusion" und "faire Teilhabe" oder auch politische Teilhabe überhaupt bedeuten. Denn außer der Verwendung als attraktives Schlagwort für deren Wahlwerbung, ist bei unseren Parteien wenig davon spürbar. So sind zum Beispiel die Informationen für die kommende Bundestagswahl bei allen Parteien ausgrenzend für Menschen mit Sinneseinschränkungen. So ergab eine Überprüfung von den Wahlprogrammen bei ca. 2/3 der veröffentlichten Informationen, dass es zum Teil überhaupt keine Zugänglichkeit gab (Bayernplan der CSU) und andere weit von den Standards einer BITV 2.0 (NPD, AFD, Bayernpartei, usw.) entfernt sind.

Im Vorfeld der Bundestagswahl sind von mir vier Ebenen der Partei‑Informationen auf Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 überprüft worden, wie die www‑Startseite, der Mitgliedsantrag, Informationen auf Facebook und das Wahlprogramm. Dabei waren diese Angebote bei keiner der geprüften Parteien durchgängig barrierefrei gemäß BITV 2.0‑Standards. Leider sind hier nur Fragmente aus dem Strauß an Informationen mit Hilfstechnologie gut zugänglich.

Aber jede Art von Teilhabe bedeutet, die Zugänglichkeit auf allen Ebenen und für Alle zu ermöglichen und dies habe ich bereits Mitte Mai bei den Parteien mit einer E-Mail gefordert. Darin schrieb ich auch sinngemäß, dass es mir unerklärlich ist, dass WählerInnen mit Behinderungen, bei Parteien auf der Jagd nach Wählerstimmen, immer noch ausgegrenzt bleiben und forderte für die anstehende Wahl barrierefreie Informationen, barrierefreie Wahlveranstaltungen und auch über die Wahl hinaus die Selbstverständlichkeit von barrierefreier politischer Teilhabe. Von mir gab es auch die Empfehlung, die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit mit einzubeziehen, sollte das Versprechen von Inklusion ernst gemeint sein.

Dennoch bleibt der Wunsch nach fairer aktiver und auch passiver politischer Teilhabe auch heute ein ausgrenzendes Erlebnis. Dies ist deshalb auch verwunderlich, da in den meisten Wahlprogrammen das Credo der UN‑Behindertenrechtskonvention bestätigt wird. Und sieht man sich auch das Gesetz zur Parteienfinanzierung genauer an, findet man bereits in § 1 folgenden Satz: "... Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, ...". Legt man jetzt noch den Artikel 29 daneben, sollten die Parteien doch spätestens jetzt die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, nebst Barrierefreiheit wirklich ernst nehmen.

Immer noch nicht? Deshalb habe ich mich gefragt, ob die politischen Vereinigungen, welche Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, der sogenannten Parteienfinanzierung, erhalten, nicht auch die Verpflichtung haben, barrierefrei zu sein und bin in dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) bereits in Artikel 1 Abs. 3  fündig geworden. Hier heißt es "... Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen, so sollen sie durch Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung sicherstellen, dass die institutionellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Grundzüge dieses Gesetzes anwenden. ..."

Wäre da ein inklusives Erwachen der Parteien, samt der Barrierefreiheit von innen heraus wünschenswert, sehe ich trotzdem die Notwendigkeit, die derzeitige Zuwendungspraxis in einem Antrag an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz prüfen zu lassen, um mehr echte faire Teilhabe zu erreichen. Fassen wir den Parteien dort hin, wo es denen auch weh tut. An deren Finanzen. Fordern wir die Parteien immer wieder auf, deren Versprechen erlebbar werden zu lassen. Geben wir den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und den bestehenden Gesetzen des Bundes immer wieder neu etwas Zunder, damit die Aussage eines Mitglieds des Bundestages, Uwe Schummer, "die Strahlkraft eines BGG über den Bund hinaus in die Privatwirtschaft hinein" real wird. Lassen wir politische Teilhabe in Deutschland normal werden.