Ausnahmsweise Teilhabe?
Halle (kobinet) Die Inklusionsbotschafterin Jennifer Sonntag freut sich, sich auch 2018/2019 für das Thema gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen engagieren zu dürfen. Erst letzte Woche saß sie in einem Arbeitskreis, in welchem sich verschiedene unabhängige Teilhabeberatungsstellen und das Teilhabemanagement der Region vorstellten. Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war auch der Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus, ein Umgang, der sich häufig im "Umgehen" zeigt, wie der neueste Bericht von Jennifer Sonntag darlegt.
Bericht von Jennifer Sonntag
Das Treffen und der Austausch mit den anderen Akteuren stimmte mich nachdenklich und milde optimistisch. Es ist unsere Aufgabe, noch mehr für Teilhabe zu sensibilisieren und wir haben endlich die gesetzlichen Grundlagen! Als ich abends in meine Mailinglisten schaute, jedoch wieder so ein Fall. Eine blinde Frau war wegen eines orthopädischen Anliegens auf der Suche nach einer passenden Rehaklinik, eine, "die auch Blinde nimmt". Sie hatte bereits verschiedene Ablehnungserfahrungen gemacht. Ich empfinde es mittlerweile extrem demütigend, dass der Satz "Ich bin blind" ein Türschließer ist. Eben hatte man noch ein gutes Telefonat, die Formalitäten waren fast eingetütet und dann: "Ach Moment, das geht natürlich nicht, dann können Sie nicht kommen!"
In besagter Mailingliste suchen Menschen mit Behinderungen regelmäßig Rat, weil sie aufgrund ihrer Einschränkungen von Einrichtungen abgelehnt werden oder nicht ausreichend therapeutisch betreut werden können. Die medizinische Reha ist somit gefährdet und dies in nahezu jedem Bereich, indem man sich mit einer zusätzlichen Behinderung überfordert sieht. Herzerkrankung, Bandscheibenvorfall, Knie-OP und Behinderung, für viele Reha-Einrichtungen ist das ein Ausschlusskriterium. Aber dürfen die das?
Die Betroffenen tauschen sich aus, empfehlen einander Häuser, in denen es reibungsloser funktioniert, in denen die Behinderung kein Ablehnungsgrund war, auch diese "Lichtblicke" gibt es zum Glück. Kein Lichtblick war besagtes Beispiel und es steht für so viele, von denen ich in dieser Liste las. Die Patientin sollte nicht aufgenommen werden, obwohl sie ihre "Betreuung" durch die Mitaufnahme einer Begleitperson abgesichert hatte, welche auch von der Krankenkasse bewilligt war. Man hatte Angst, dass die Begleitperson, in dem Fall ihre Mutter, einmal weg müsse und man dann die blinde Patientin versorgen müsse. Als die Dame dann mit Presse drohte, nahm man sie "ausnahmsweise" auf. Teilhabe ist also eine Ausnahme? Hier ist wohl etwas von der Klinikleitung ziemlich falsch verstanden worden.