Petition für barrierefreie Kommunikation im Bundestag

Markus ErtlLenggries / Berlin: Der Inklusionsbotschafter Markus Ertl will sich nicht damit abfinden, dass es ein Zufallstreffer ist, ob man barrierefreie Informationen von Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages bekommt. Er setzt sich dafür ein, dass für diese auch die Bestimmungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes für die Barrierefreiheit von Informationen gelten und hat hierzu eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet.

"Der Deutsche Bundestag möge durch eine Gesetzesänderung im Abgeordnetengesetz (AbgG) und dem
Parteiengesetz (PartG) die Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestags, sowie die Parteien
verpflichten, das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in deren politischen Wirken zu beachten. Dabei möge der Deutsche Bundestag die Finanzierung von Abgeordneten, Fraktionen und Parteien an der Einhaltung des BGG bemessen", heißt es in der Petition von Markus Ertl, der er dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet hat. In seiner Begründung nimmt Markus Ertl Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.

Eine erste Antwort des Petitionsausschusses macht Markus Ertl und vielen anderen Betroffenen allerdings wenig Hoffnung und signalisiert, dass die Petition keinen Erfolg haben dürfte. Darin heißt es u.a.: "Der Ausschussdienst, der die Aufgabe hat, für den Petitionsausschuss Vorschläge zu erarbeiten, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen sorgfältig geprüft. Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt er zu dem Ergebnis, dass Ihre Petition voraussichtlich nicht den gewünschten Erfolg haben wird." Das Ausschusssekretariat verweist zwar darauf, dass der Deutsche Bundestag an das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 und an die UN-Behindertenrechtskonvention gebunden ist. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) gelte aber nur für die Dienstellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung und nicht für die Abgeordneten, Fraktionen und Parteien in ihrer politischen Arbeit. 

Für Markus Ertl ist dies nicht akzeptabel, so dass er seine Petition aufrecht erhält. Denn die Abgeordneten und Fraktion werden schließlich auch aus Bundesmitteln gefördert und haben seiner Meinung nach daher auch dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen bei der Wahrnehmung der Informationen nicht benachteiligt werden.

Das Modellprojekt "InklusionsbotschafterInnen – Vernetzung von UnterstützerInnen auf dem Weg zur Inklusion“, in dem u.a. auch Markus Ertl als Inklusionsbotschafter aktiv ist, wird von der Aktion Mensch Stiftung gefördert und von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) durchgeführt. Es läuft noch bis 31. Dezember 2019.