Hoffen auf Verbesserungen in der Pflege
Löningen: Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) auf den Weg gebracht. Hiermit will die Bundesregierung zeigen, dass es die Probleme in der Pflege angehen will, ein erster Schritt. Es soll eine Entlastung im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Eine Entlastung ist längst überfällig, entsprechend groß sind nun die Erwartungen an ein zügiges Gesetzgebungsverfahren und die anschließende Umsetzung. Dies schreibt die Inklusionsbotschafterin Diana Hömmen in einem Kommentar zu den Vorhaben der Bundesregierung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht offensichtlich ernst und nimmt den Krankenhäusern an einigen Stellen nun das Heft aus der Hand. Meiner Einschätzung nach, aus Sicht von Pflegenden, ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit richtigen Ansätzen gefüllt und könnte eine Trendwende einleiten, sollte die Umsetzung schnell und gut verwirklicht werden. Ein Erwachen der Politik, um für Pflegende die Arbeitsbedingungen zu verändern. Aber Achtung, jedes Gesetz hat auch Schlupflöcher, die vorher gestopft werden müssen. Das politisch durchaus glaubwürdig vermittelte Anliegen einer Entlastung des Pflegepersonals darf nicht noch einmal zur Mogelpackung werden, das Monopolyspiel muss ein Ende haben.
Der Gesetzentwurf zeigt Aspekte auf die noch kritische geprüft werden müssen
Die Personalkosten aus dem DRG-System der Krankenhäuser auszugliedern, erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand sowie engmaschige Kontrollen. (Was ist ein DRG: Das DRG-System ist ein pauschalisierendes Abrechnungssystem, bei dem stationäre Krankenhausbehandlungen, weitestgehend unabhängig von der Verweildauer des Patienten über Fallpauschalen abgerechnet werden. "DRG" steht dabei für "diagnosis-related groups".)
Sicherstellen, dass das Geld wirklich für Pflegestellen ausgegeben und nicht wieder für pflegefremde Tätigkeiten eingesetzt wird.
Pflegepersonalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist.
Volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen: Es sind strenge Anforderungen an Nachweispflicht und ggf. Rückforderung zu stellen, damit die Mittel nicht zweckentfremdet werden können.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten Gelder für zusätzliches Pflegepersonal im Rahmen der Behandlungspflege. Hierbei darf nicht zugelassen werden, dass statt Fachkräften nur HelferInnen zum Einsatz kommen. Das würde die Fachkräftequote weiter aushöhlen und die Qualität der Behandlungspflege unzulässig absenken. Die hohe Teilzeitquote – häufig auch unfreiwillig - lässt Einrichtungen genügend Spielräume nach oben, Neueinstellungen durchzuführen, umd die Fachkraftkapazität zu erhöhen.
Offen bleibt die Frage der Investitionskostenfinanzierung für die Kliniken. Wenn künftig den Krankenhäusern das Pflegebudget zur Kompensation fehlender Inventionsmittel weg bricht, muss es Lösungen geben.