Erfahrungen mit Teilhabeberatung am Bodensee
Oberteuringen (kobinet) Der Inklusionsbotschafter Thomas Schalski arbeitet in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle Bodensee-Oberschwaben in Oberteuringen, die er mit aufgebaut hat. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit ihm über die ersten Erfahrungen mit der neuen Beratungsstelle, sowie über Erfolge und Hemmnisse beim Ringen um Selbstbestimmung und Teilhabe. Für Thomas Schalski ist bereits jetzt schon klar, "wenn es die EUTBs noch nicht gäbe, dann müsste man sie erfinden."
kobinet-nachrichten: Seit einigen Monaten arbeiten Sie in der neuen Beratungsstelle im Rahmen der unabhängigen Teilhabeberatung am Bodensee. Wie ist die Arbeit angelaufen?
Thomas Schalski: Zu Anfang, im Februar 2018, war viel zu organisieren. Das Büro musste gefunden werden, Personal gefunden und eingestellt und Barriefreiheit hergestellt werden. Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Ab Mai 2018 konnten wir dann die ersten Beratungen durchführen. Als schwierig empfinden wir immer noch die Vorschriften des Zuwendungsrechts. Wir streiten uns noch um die Eingruppierung der MitarbeiterInnen und da wir keine Mittel im Budget für den Umbau einer barrierfreien Toilette haben, müssen wir diesen Umbau alternativ finanzieren. Die dementsprechenden Anträge sind gestellt, aber dauern ewig.
Dafür ist die stetige Steigerung der Beratungsanfragen sehr positiv und unser Team hat viel Spass in der Arbeit mit den KlientInnen und ein gutes Gefühl, die Menschen mit Behinderung in ihrem Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
kobinet-nachrichten: Können Sie schon auf erste Erfolge blicken?
Thomas Schalski: Die Beratung wird sehr gut angenommen. Die Öffentlichkeitsarbeit und Netwerkarbeit wirkt langsam. Darüber hinaus bekommen wir inzwischen KlientInnen vom Landratsamt und der Fachstelle Teilhabeberatung weiterempfohlen. Bei einer Person haben wir uns gegen die Knappschaft-Bahn-See mit Hilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgesetzt. Ich denke dieses hat auch grundsätzliche Bedeutung für alle anderen ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB). Da geht es um die Fristen zur Bearbeitung von Teilhabeanträgen. Darüber hinaus haben wir die ersten Personen, bei denen eine Teilhabeplanung stattfinden muss. Da sind wir gespannt, wie das Gesetz umgesetzt wird.
Wir haben darüber hinaus einen Arbeitgeberservice eingerichtet, der kleine und mittelständische Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung berät und unterstüzt. In dem Zusammenhang bieten wir auch Bewerbungstrainings für Menschen mit Behinderungen an. Ein weiteres Projekt ist unter dem Titel "Hast Du Aua", welches mit Kindern über den Umgang mit Menschen mit Behinderung in Kindergärten und Grundschulen arbeitet.
kobinet-nachrichten: Ein Streitpunkt bei der Bewilligung von Leistungen ist ja öfter, wie lange die Rehaträger Zeit haben, einen entsprechenden Bescheid zuzusenden. Hatten Sie damit schon zu tun und wie war das Ergebnis?
Thomas Schalski: Der Gesetzgeber hat den Leistungsträger mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) in § 18 Abs. 1 SGB IX bestimmte Fristen eingeräumt, um über die Teilhabeanträge zu entscheiden. Die Knappschaft Bahn See hat da ihre eigenen Vorstellungen, wann die Frist beginnt. Sie meint die Frist beginnt, wenn alle für die Entscheidung wichtigen Unterlagen vorliegen. Im konkreten Fall war der Antrag am 15.03.2018 eingegangen. Die Frist endete damit am 15.05.2018. Der Bescheid wurde im Juli erlassen. Somit galt die beantragte Leistung als genehmigt. Die Knappschaft hatte aber einen ärztlichen Befundbericht angefordert und vertrat vor dem Sozialgericht die Auffassung, die Frist würde mit dem Eingang der ärztlichen Unterlagen beginnen. Wir halten das für rechtswidrig, denn bei einer solchen Auslegung des BTHG würde sich in der Verwaltungspraxis nichts ändern. Die Leistungsträger würden weiter Teilhabeanträge verschleppen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat uns da Recht gegeben. Nach der Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Umsetzung des BTHG liegt ein Antrag, der die Frist nach § 18 SGB IX auslöst vor, wenn die Identität des Antragstellers bekannt ist sowie klar ist, welche Teilhabeleistungen beantragt werden. Der Leistungsträger muss die Zuständigkeit prüfen können. Dieses lag in diesem Fall vor.
kobinet-nachrichten: Bezugnehmend auf Ihre bisherigen Erfahrungen, welche Chancen sehen Sie in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung?
Thomas Schalski: Ich finde, wenn es die EUTB nicht geben würde, dann müsste man sie erfinden. In den Beratungen bekomme ich immer wieder mit, wie lückenhaft die Beratungen der Leistungsträger sind oder es findet überhaupt keine Beratung statt. Hier schließen wir die Lücke unabhängig von den Leistungsträgern und Leistungserbringern und parteiisch und nur dem Wohl der KlientInnen verpflichtet. Wir beraten und begleiten die KlientInnen also. Die Leistungsträger haben häufig nur die billigste Lösung im Sinn. Wir beraten so, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt Leben können. Dieses ist schließlich auch ein Menschenrecht nach der UN Behindertenrechtskonvention. Auf einer anderen Ebene können wir die Umsetzung des BTHG kritisch begleiten und so auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unsere Praxiserfahrungen vermitteln. Dieses halte ich politisch für sehr wichtig, denn nur so können wir zur Veränderung der Gesellschaft beitragen. Wir werden dem Ministerium regelmäßig unsere Erfahrung mit der Umsetzung des BTHG mitteilen.
kobinet-nachrichten: Wo stoßen Sie an Grenzen?
Thomas Schalski: In den Köpfen der BehördenmitarbeiterInnen. Da ist der neue Geist des BTHG noch nicht angekommen. Wer geglaubt hat, dass mit dem BTHG alles gut wird, bekommt nun die Tiefen der Bürokratie zu spüren. Hier sehe ich auch die EUTB in der Pflicht, an diesen mentalen Barrieren zu arbeiten.
kobinet-nachrichten: Wie kann man Ihre Beratungsstelle erreichen?
Thomas Schalski: Wir sind in der Zeit vom 09-16.00 Uhr telefonisch unter: 07546 / 9299901 zu erreichen. Ich möchte aber auch auf unsere Homepage: http://www.eutb-bodensee-oberschwaben.de/ hinweisen. Auch auf Facebook sind wir vertreten und berichten täglich über unsere Arbeit und alles rund um das Thema Inklusion: https://www.facebook.com/eutbbodensee
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.