Bad Kreuznach: Wie wichtig eine gute Beratung und Unterstützung für die Selbstbestimmung behinderter Menschen ist, wurde erneut bei einer Veranstaltung des Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Bad Kreuznach deutlich, die die Inklusionsbotschafterin Cindy Davi entscheidend mitorganisiert hat. Um das Arbeitgeber*innenmodell oder Persönliche Budgets gut nutzen zu können, bedarf es vielfältiger Informationen und Unterstützungen, so ein Ergebnis der Veranstaltung zu diesen Themen, die am 24. Oktober im voll besetzten großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Bad Kreuznach stattfand.
Cindy Davi wies in ihrer Begrüßung und Einführung darauf hin, dass es zum 1. Januar 2020 eine ganze Reihe an gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes geben wird. Daher hat sich das ZsL Bad Kreuznach mit ihrer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) entschieden, eine Veranstaltungen durchzuführen, um diese Änderungen und deren mögliche Auswirkungen für das Arbeitgeber*innenmodell und das Persönliche Budget darzustellen und zu diskutieren. Gekommen war dazu verschiedene Akteure aus der Behindertenpolitik und -arbeit weit über die Grenzen Bad Kreuznachs hinaus.
Matthias Rösch schilderte in seiner Präsentation die Grundsätze des Bundesteilhabegesetzes und die Änderungen, die auf behinderte Menschen vor allem in Rheinland-Pfalz zukommen werden. Zukünftig ist dort das Land für die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen über 18 Jahre zuständig. Die Kommunen sind für die unter 18jährigen verantwortlich. Der Landesbeauftragte ging dabei nicht nur auf den Gewinn für die Selbstbestimmung durch Persönliche Budgets und das Arbeitgeber*innenmodell ein, sondern verwies auch auf die neuen Regelungen des Budget für Arbeit.
Frau Eckart von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach wies auf eine Reihe von Veränderungen hin, die ab 1. Januar in Kraft treten. So werden die existenzsichernden Leistungen zukünftig von den Fachleistungen getrennt, was für behinderte Menschen und die Verwaltung erst einmal einen Mehraufwand bedeutet, hoffentlich aber auch mehr Selbstbestimmung bringe.
Nancy Poser vom Forum behinderter Jurist*innen, die aus Trier nach Bad Kreuznach gekommen war, ist die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen der Eingliederungshilfe ein Dorn im Auge. Behinderte Menschen werden ungerecht belastet und der große Aufwand der Berechnung durch die Verwaltung werde oft vergessen. Zwangspoolen und die Bedrohung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch den Mehrkostenvorbehalt, das gehe gar nicht.
Julia Heineck weiß als Juristin wie kompliziert sich manche Regelungen zum Teil gestalten und begleitet eine Reihe von behidnerten Menschen vor Gericht. Der Kampf von Markus Igel für eine adäquate Finanzierung seiner persönlichen Assistenz habe gezeigt, mit welchen Problemen behinderte Menschen immer noch konfrontiert werden. Daher seine eine gute Beratung, wie durch die EUTBs wichtig.
Von der EUTB Koblenz war Sandra Niggemann zur Podiumsdiskussion gekommen. Sie skizzierte das Angebot, aber auch die Grenzen der Beratung im Rahmen ihres Angebotes. Behinderte Menschen dürfen dabei nicht in Widerspruchsverfahren begleitet werden. Viele behinderte Menschen wüssten aber gar nichts von ihren Rechten und Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung, so dass die EUTBs viel Aufklärungsarbeit leisteten. Dies macht Norbert Brings von der Beratungsstelle des Bad Kreuznacher Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen schon seit vielen Jahren - und zwar speziell zum Arbeitgebermodell. Dabei geht es darum, dass die behinderten Menschen selbst ihre Assistenz anstellen und dafür eine Reihe von Verantwortungen übernehmen müssen. Der Vorteil sei ein hoher Grad an Selbstbestimmung. Und genau dafür bräuchten behinderte Menschen eine große Bandbreite an Unterstützung. Diese reicht von einer umfassenden Beratung, praktische Tipps zur Personalführung, bis zur Unterstützung bei der Abrechnung.