Digitalisierung darf für behinderte Menschen weder zur Entmenschlichung noch zum Zwang führen

Porträt Horst Frehe (c) ISL e.V.Berlin, 22. November 2018. Anlässlich der in dieser Woche veranstalteten Inklusionstage 2018 zum Thema INKLUSIV DIGITAL durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), warnt das neugewählte Vorstandmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) Horst Frehe vor einem Digitalisierungswahn: „Es ist zu befürchten, dass behinderte Menschen zum Opfer der Optimierungsbestrebungen in der Pflegebranche und in der Behindertenhilfe werden,“ warnt Frehe und verlangt: „Pflegeroboter und Verwaltungssoftware in Heimen und Werkstätten dürfen nicht zur Entmenschlichung führen!“

„Es darf auch nicht sein, dass behinderte Menschen, die bestimmte neue digitalgesteuerte Hilfsmittel wie das Cochlear Implantat oder das Exoskelett ablehnen, zu einer Nutzung genötigt oder schlimmsten Falls geächtet werden,“ mahnt Frehe zudem.

Digitalisierung und Barrierefreiheit gehören nach Auffassung der ISL zusammen, ihre praktische Ausgestaltung muss aber menschenrechtlichen Grundsätzen folgen. Die digitale Barrierefreiheit sollte laut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in allen Lebensbereichen einen gleichberechtigten Zugang für alle Menschen schaffen. Mit dem neuen europäischen Barrierefreiheitsgesetz, das insbesondere die digitale Barrierefreiheit in vielen Lebensbereichen in den Vordergrund stellt, kann neben öffentlichen Trägern endlich die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Eine digitale Grundausstattung muss nach Ansicht der ISL mit in das Existenzminimum eingerechnet werden. „Menschen mit Behinderung sind häufiger von Armut betroffen als nichtbehinderte Menschen. Viele von ihnen sind auf Grundsicherung angewiesen oder verdienen nur einen Hungerlohn in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Für diese Menschen bleibt ein Internetanschluss und ein digitales Endgerät wie ein Smartphone oder Tablet unerschwinglich. Somit haben sie keinen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Medien,“ fasst Frehe zusammen.

Bei der Nutzung neuer digitaler Inhalte ist eine gute flächendeckende Internetbandbreite notwendig, um behinderten Menschen nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land eine sinnvolle Unterstützung bieten zu können, erklärt Horst Frehe, der Ende des Jahres neuer Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrates (DBR) wird.

Zur Person: Horst Frehe (geboren 1951) war an der Gründung der „Krüppelgruppen“ und der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung beteiligt und nahm an spektakulären Protestaktionen teil, z.B. zum UNO-Jahr der Behinderten 1981 oder zum Bundesteilhabegesetz. Beruflich war er wissenschaftlich an der Universität Bremen und an zahlreichen anderen Hochschulen mit Lehraufträgen tätig, arbeitete 16 Jahre lang als Richter am Sozialgericht und vier Jahre als Staatsrat im Sozialressort. Acht Jahre war er Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft für Bündnis 90/DIE GRÜNEN.