Außerklinische Intensivpflege – beschlossene Sache!

Screenshot Anhörung G-BABerlin, 22. November 2021. Am Freitag, den 19. November hat das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) diskutiert und entschieden, wie es in Zukunft mit der Außerklinischen Intensivpflege im Rahmen des Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetzes (IPReG) weitergehen wird und die Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege beschlossen. Vorausgegangen sind einige Monate voller Diskussionen, langer AG-Sitzungen und Abstimmungen, an denen auch Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen als Patientenvertreter*innen mitgemischt haben. Auch für diese waren die Diskussion um die Außerklinische Intensivpflege und das IPReG eine Gradwanderung. 

Einerseits ist es dringend nötig mehr Qualität in der Versorgung von schwerstkranken und behinderten Menschen zu etablieren: Es ist nicht zu leugnen, dass mit der Außerklinischen Intensivpflege auch sehr viel Geld verdient wird, was dann z.B. dazu führt, dass Patient*innen länger in der Beatmung gehalten werden als notwendig oder aufgrund von unqualifiziertem Personal unzulänglich versorgt werden. Auf der anderen Seite steht aber die massive Sorge der Betroffenen, dass mit zu komplexen und zu hohen Anforderungen an die außerklinische Intensiv-pflege gerade für Patient*innen, die in der eigenen Häuslichkeit oder bei ihrer Familie leben, Bedingungen geschaffen werden, die nicht mehr erfüllt werden können. Hier wird der Druck immer stärker, in eine Einrichtung gedrängt zu werden oder die bisherige Unterstützung zu verlieren.

Große Bedenken haben die Patientenvertreter*innen dabei nach wie vor in Bezug auf die Frage, ob sich genügend Pflegefachkräfte und Ärzt*innen finden, die die Qualifikationsanforderungen erfüllen, um eine gute Versorgung der Betroffenen in der von ihnen gewünschten Wohnform zu ermöglichen.

Aus der auch Online übertragenen Plenumssitzung sind aus Sicht der Patientenvertreter*innen folgende beschlossene Punkte als positiv zu erwähnen:

  • Übernahme des Personenkreises: Alle, die einen Anspruch auf Häusliche Krankenpflege haben, haben auch Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege!
  • Die Erhebungen darüber, ob es Beatmungsentwöhnungspotenzial gibt, wird primär am Leistungsort stattfinden. Es wird Ausnahme sein, dass Patient*innen mit einem Krankentransport zu einer qualifizierten Erhebung gebracht werden müssen.
  • Für Versicherte, bei denen die Beatmung aufgrund einer angeborenen und/oder fortschreitenden Erkrankung dauerhaft nötig ist, und bei denen in zwei aufeinanderfolgenden Erhebungen innerhalb von 2 Jahren in Folge kein Potenzial zur Entwöhnung festgestellt wurde, wird keine Erhebung mehr notwendig sein! Nur die versicherte Person selbst, das verordnende ärztliche Personal, oder aber der Medizinische Dienst können dennoch eine Erhebung wünschen.

Die Patientenvertreter*innen der ISL empfanden den langen Beratungsprozess im G-BA als sehr intensiv und anstrengend, aber stets fachlich orientiert. Es war auch sehr sinnvoll, dass im Verlauf ein breites Stellungnahmeverfahren mit Anhörung möglich war, dass allen Beteiligten aufzeigen konnte, wie vielschichtig die Perspektiven der Menschen mit Behinderungen in der Außerklinischen Intensivpflege sind.

Die ISL ist zwar an einigen Punkten gescheitert, bleibt aber politisch und im G-BA weiterhin dran. Zum Beispiel vertritt sie die Belange der Betroffenen bei den Verhandlungen zu den Rahmenvereinbarungen gemäß §132l SGB V, bei der Erarbeitung der Begutachtungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes und, wenn es um den anspruchsberechtigten Personenkreis für Assistenz im Krankenhaus geht.

Die endgültige Fassung der Richtlinie soll zeitnah veröffentlicht werden.