ISL: Bundestag verstößt gegen Behindertenrechtskonvention
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat dem Bundestag vorgeworfen, mit seiner heute beginnenden Veranstaltung „Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag“ gegen Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention zu verstoßen. In diesem Artikel ist die „wirksame und umfassende Teilhabe“ von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben festgeschrieben. „Im letzten Jahr wurde die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt, da angeblich zu viele Menschen im Rollstuhl teilnehmen wollten,“ erläutert die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade und kritisiert: „Das zurückliegende Jahr wurde aber nicht dazu genutzt, die Zugangsbedingungen zu verbessern, sondern man hat für diese Veranstaltungswiederholung einfach die Zahl der zugelassenen Rollstuhlfahrer begrenzt. Dies ist eine willkürliche Einschränkung der Partizipation und diskriminiert politikinteressierte Bürgerinnen und Bürger, nur weil sie nicht laufen können!“
„Da in der zweitägigen Veranstaltung auch Handlungsempfehlungen für das Parlament erstellt werden sollen, möchte ich die Bundestagabgeordneten noch einmal auf den gerade erstellten Bericht der BRK-Allianz für den UN-Menschenrechtsrat hinweisen,“ so Arnade. „Dort sind bereits eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen aufgelistet, nicht zuletzt zu Artikel 29“.