Gesetzentwurf zur Prävention unzureichend
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- Erstellt: Dienstag, 19. März 2013 07:27

In dem Gesetzesentwurf, der am Mittwoch durch das Bundeskabinett verabschiedet werden soll, kommt nach Ansicht der ISL die Unterstützung derjenigen Menschen zu kurz, die sozial benachteiligt sind: alleinerziehende Personen, langzeitarbeitslose Menschen, prekär Beschäftige, die unumstritten eher gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen erfahren.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass Maßnahmen und Aufklärung überhaupt für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung, für Menschen mit Migrationshintergrund oder für Kinder zugänglich sind: "Diesen Umständen kann der Gesetzesentwurf durch den zu einseitigen Appell an die Eigenverantwortlichkeit nicht gerecht werden, da es vielmehr auch um die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen gehen muss", so Schär. "Wir empfehlen deshalb, mit der Konzeption nochmals von vorne zu beginnen. Eingedenk der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sollten dabei Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen einbezogen werden. So kann sichergestellt werden, dass die Expertise der Betroffenen einfließt!"