Wir PFEIFEN auf Barrieren und schlechte Gesetze
Vor den Parteizentralen der CDU und SPD haben behinderte Menschen heute Krach geschlagen:
„Wir haben es satt, mit Versprechen hingehalten und mit halbherzigen Gesetzen abgespeist zu werden! Wir protestieren gegen die Verhinderung von Barrierefreiheit im privaten Bereich und für ein gutes Bundesteilhabegesetz! Wir protestieren dagegen, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten, (Geschäfte, Kneipen, Kinos, Veranstaltungen, Online-Angebote, etc.) auch zukünftig nicht barrierefrei sein müssen. Im Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, das am 12. Mai vom Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, sollen dazu nach dem Willen der CDU/CSU und SPD keine angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit privater Anbieter verankert werden. Statt die Diskriminierten schützt die Regierungskoalition die Diskriminierer!
Und wir pfeifen auf den schlechten Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz, durch den weiterhin das Einkommen und Vermögen behinderter Menschen angerechnet wird, das Vermögen der LebenspartnerInnen einbezogen wird und der zum Teil Verschlechterungen zum Zugang der Leistungen bedeutet. Und wir pfeifen auf die weitere Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts!“

Behindertenverbände als Geiseln des BMAS?
ein Kommentar von Dr. Sigrid Arnade
In dem vorgelegten Referentenentwurf des BMAS zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), der vorige Woche veröffentlicht wurde, geht es zwar auch um einige Verbesserungen, aber doch primär um Leistungskürzungen und Leistungsbeschränkungen, auch wenn bei der Zieldefinition vollmundig immer wieder von der UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen wird.
Wo bleibt der Aufschrei der im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände, frage ich mich seitdem. Kann es sein, dass das Stockholm-Syndrom die Behindertenverbände befallen hat? Zur Erinnerung: Als Stockholm-Syndrom bezeichnet man das Phänomen der Solidarisierung von Geiseln mit ihren Geiselnehmern.
Was hat das mit dem BTHG zu tun? Dazu ein Rückblick: In einem aufwändigen breit angelegten Beteiligungsprozess hatten die DBR-Verbände die Gelegenheit, ihre Positionen detailliert darzulegen. Massen von Papieren galt es durchzuarbeiten, sich in stundenlangen Telefonkonferenzen abzusprechen, tagelang in Gremien die Positionen darzulegen. Die vielschichtigen Themen wurden vom DBR professionell aufbereitet; die Positionspapiere dem BMAS zugeleitet.
Aber statt mit einem neuen Gesetz Teilhabechancen zu erweitern, ist der Entwurf für ein reines Spargesetz vorgelegt worden, das nicht nur den Kreis der Leistungsberechtigten eingeschränkt, sondern auch bei den Leistungen selbst kürzen will. Qualität oder gar Menschenrechte spielen dabei keine Rolle. Minimale Verbesserungen muss man mit der Lupe suchen.
Wäre dieser Entwurf ohne den breiten Beteiligungsprozess vorgelegt worden, dann wären sich die Behindertenverbände in ihrer strikten Ablehnung einig, da bin ich mir sicher. Aber statt sich über das Ablenkungsmanöver der Beteiligung zu ärgern und die für nichts und wieder nichts vergeudete Lebenszeit zu bedauern, halten die meisten Verbände trotz der vorgelegten ernüchternden Fakten daran fest, für ein gutes Teilhabegesetz eintreten zu wollen frei nach dem Motto „da haben wir soviel Arbeit reingesteckt, das kann doch nicht umsonst gewesen sein.“
Hat das BMAS uns mit dem Beteiligungsprozess in Geiselhaft genommen, so dass wir uns mit der Regierung mehr solidarisieren als mit unseren Mitgliedern? Kolleginnen und Kollegen, vergesst die vergangenen zwei Jahre und werft einen unvoreingenommenen Blick auf den Entwurf. Dann kann unsere Botschaft an das BMAS doch nur lauten: „So nicht, nicht mit uns! Nehmt die wenigen vorgesehenen Verbesserungen und realisiert sie durch eine Änderung des SGB IX. Tretet den Rest in die Tonne!“
Eindrücke vom Protesttag in Berlin: Statue und Video
Ein Blickfang bei der Demonstration am 4. Mai in Berlin war die Freiheitsstatue im Rollstuhl der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Vom Moderator darauf angesprochen, ob sie sich amerikanische Verhältnisse hierzulande wünsche, meinte ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade: "Nicht alles, was aus den USA kommt, ist schlecht! Ich denke da zum Beispiel an das ADA, den Americans with Disabilities Act, der 1990 in Kraft trat und Barrierefreiheit auch bei privaten Rechtsträgern vorschrieb. Die US-amerikanische Wirtschaft ist bisher nicht daran zu Grunde gegangen!"
Ein kurzes Video vom Protesttag haben Mitglieder von Kellerkinder e.V. produziert: https://youtu.be/Gu2J76rnAmA
Der Berliner Verband, in dem sich Menschen mit seelischem Handicap zusammengetan haben, ist seit der ISL-Mitgliederversammlung in Erlangen Ende April neues Mitglied der ISL geworden.
Protesttag: "Besser kein Gesetz als dieses!"
Auf der zentralen Protestkundhebung behinderter Menschen am Brandenburger Tor in Berlin hat Sigrid Arnade, die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die derzeitigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kritisiert: "Es wird sich damit gebrüstet, dass mit den neuen Gesetzen die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Menschenrechte verwirklicht werden sollen. In Wirklichkeit wird das Gegenteil getan und mit dem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz wird sogar an uns gespart!"
Arnade bezog sich in ihren Worten vor tausenden DemonstrantInnen zunächst auf die Neuregelung beim Behindertengleichstellungsgesetz, bei dem die privaten Rechtsträger trotz aller Proteste nicht einbezogen werden sollen: "Abwarten und auf Einsicht der Privaten hoffen, wird uns gesagt. Die Erfahrung zeigt uns aber", sagte Arnade, "dass dies nicht funktioniert!"

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Sigrid Arnade ins Kuratorium gewählt
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wählte auf ihrer außerordentlichen Sitzung am 19. April 2016 seine sechs Mitglieder für das Kuratorium. Die Wahl erfolgte aufgrund des im Juni 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR. Gewählt wurden Dr. Sigrid Arnade, (ISL), Selmin Çalışkan (ai), Dr. Mehmet Daimagüler (Rechtsanwalt), Henny Engels (LSVD), Markus Löning und Dr. Beate Wagner.
Bereits im Januar 2016 wählte das Forum Menschenrechte seine drei Vertreter_innen im Kuratorium. Dr. Julia Duchrow (Brot für die Welt), Priv.-Doz. Dr. Michael Krennerich (Nürnberger Menschenrechtszentrum), Christian Mihr (Reporter ohne Grenzen). Der Deutsche Behindertenrat entsendet Ragnar Hoenig (SoVD).
Im März 2016 benannte der Deutsche Bundestag aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Dr. Bernd Fabritius, MdB, und Frank Schwabe, MdB, als neue Kuratoriumsmitglieder. Als Vertreter_innen der Zivilgesellschaft benannte er Rechtsanwältin Ute Granold, Markus Lessenthin (IGfM) und Dr. Anja Nordmann (Deutscher Frauenrat). Als Vertreter_innen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug benannte er den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn, Prof. Dr. Markus Krajewski (CHREN) und Prof. Dr. Christine Schirrmacher (Universität Bonn).
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/struktur/kuratorium/
BTHG-Entwurf: Sehr ernüchternd!
Am 26. April wurde der lange erwartete Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Verbände zur Anhörung versandt. Das inklusive Begründung 369 Seiten starke Dokument ist damit der offizielle Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz, der am 24. Mai zur ersten Anhörung kommt, bevor der Entwurf dann vom Bundeskabinett im Juni oder Juli beschlossen werden kann. Die erste Einschätzung von ISL-Geschäfstführerin Dr. Sigrid Arnade lautet:
"Mit diesem Entwurf ist es nicht gelungen, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel - Herausführung behinderter Menschen aus dem Fürsorgesystem und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht - zu erreichen. Es hat kein Systemwechsel stattgefunden. Das Sozialhilfedenken ist nach wie vor maßgebend. Die Bestimmungen der bisherigen Eingliederungshilfe sind weitgehend kopiert und ins SGB IX eingefügt worden. Nach wie vor müssen die Betroffenen die behinderungsbedingt notwendigen Hilfen aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zahlen, solange sie es können. Eine Herauslösung aus dem Fürsorgesystem hätte bedeutet, dass die Hilfen als Nachteilsausgleiche ohne Eigenbeteiligung erbracht werden oder maximal übergangsweise ein geringer Festbetrag einbehalten wird. Die Vermögensgrenzen sind zwar angehoben worden, aber bei der Einkommensanrechnung wird es zu Verschiebungen, aber kaum zu spürbaren Entlastungen kommen. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Gegensatz zu den Festlegungen in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN_BRK) und zu den Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen nach der Staatenprüfung Deutschlands vor einem Jahr formuliert hat.
Gar nicht hinnehmbar ist die massive Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises (§ 99 Entwurf): Demnach sind nur Menschen leistungsberechtigt, die in fünf (von neun) Lebensbereichen ohne Unterstützung nicht teilhaben können oder in drei Lebensbereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können. Das bedeutet, dass nicht nach dem tatsächlichen Bedarf geschaut wird, sondern nach bürokratischen Kriterien. Ein sehbehinderter Student beispielsweise, der "nur" Unterstützung bei der Kommunikation braucht, fiele raus.
Ein wichtiges Anliegen behinderter Menschen, das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform (Art. 19 UN-BRK), ist nicht realisiert worden. Vielmehr ist diesbezüglich alles beim Alten geblieben. Immerhin konnten die Verschlechterungen, die sich im Entwurf vom Dezember 2015 abzeichneten, verhindert werden.
Beim Budget für Arbeit (§ 61 Entwurf), dessen Einführung im Prinzip zu begrüßen ist, werden in Absatz 2 den Ländern Abweichungsmöglichkeiten eingeräumt, was bundeseinheitlichen Regelungen zuwider läuft. Das ist zu kritisieren.
Die Einführung einer unabhängigen Beratung (§ 32 Entwurf) entspricht einer Forderung der Behindertenverbände. Die Ausgestaltung bleibt vage und soll in einer Förderrichtlinie konkretisiert werden. Zu kritisieren ist, dass die Förderung durch den Bund bis Ende 2022 befristet ist.
Die Leistungsform der Assistenz, die für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar und auch in der UN-BRK normiert ist, hat zwar in § 78 des Entwurfs Eingang gefunden, ist aber überhaupt nicht verstanden bzw. mit falschen Inhalten gefüllt und dadurch ziemlich entstellt worden.
Die Bestimmungen zum Leistungsort (§ 31 des Entwurfs) verhindern weiterhin, dass behinderte Menschen in der Entwicklungszusammenarbeit tätig werden können, weil Leistungen höchstens noch im grenznahen Ausland erbracht werden. Derzeit gibt es den Fall eines jungen gehörlosen Mannes, der einen Kindergarten für gehörlose Kinder in Pjöngjang aufbaut und dem mit dieser Bestimmung die Finanzierung von Arbeitsassistenz verweigert wird.
Es gibt auch Positives: Die Mitwirkungsrechte der Werkstatträte werden erweitert und Frauenbeauftragte werden in Werkstätten eingeführt. Mein erstes Resümee nach der Lektüre: sehr ernüchternd."
Barrieren vereiteln Bankraub
"Wir dürfen wegen des fehlenden Bundesteilhabegesetzes nicht sparen und können dann nicht mal barrierefrei ne Bank ausrauben", so kommentierte Raul Krauthausen kürzlich ein Video, das von der Aktion Mensch zusammen mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) unter dem Motto "Gleiche Chancen für Alle" erstellt wurde. Nachdem das Video vor kurzem beim Parlamentarischen Frühstück zum Behindertengleichstellungsrecht der LIGA Selbstvertretung seine Premiere hatte, steht dieses nun Online zur Verfügung.
"Extrem-Banking barrierefrei? Wir wollen ja niemand auf dumme Gedanken bringen… ;-) Aber im Ernst: Ohne Barrierefreiheit kann Inklusion nicht funktionieren. Wer im Rollstuhl sitzt, kann Stufen nicht ohne Hilfe überwinden. Ohne Aufzug oder Rampe bleibt er oder sie draußen. Ein blödes Gefühl", heißt es zu dem in Youtube eingestellten Video von der Aktion Mensch. Mit dem Video soll vor allem Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts auf pfiffige Weise für die Verankerung der Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit geworben werden. Das Gesetz soll am 12. Mai 2016 vom Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet werden.
Link zum Video mit Audiodeskription: https://www.youtube.com/watch?v=9nHay7FiSDs
Link zum Video ohne Audiodeskription: https://www.youtube.com/watch?v=T9W-djZHP3M
Bundesteilhabegesetz: Entwurf auf den Tisch!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das unwürdige Geschachere um den Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) scharf kritisiert. Auf ihrer Mitgliederversammlung in Erlangen forderten die Mitglieder die Regierung am Wochenende auf, endlich den lange versprochenen Gesetzentwurf zu veröffentlichen: "Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die gesellschaftliche Teilhabe und Menschenrechte Behinderter voranbringen, so behauptet sie jedenfalls", betonte Vorstandsmitglied Uwe Frevert. "Wieso wird ein solches Gesetz dann als Spielball oder Verhandlungsmasse in den Bund-Länder-Finanzausgleich eingebracht, um am Ende doch wieder verschoben zu werden?"
Wenn das Bundesteilhabegesetz wirklich eines Tages auf dem Tisch liegen solle, so müsse es auch echte Verbesserungen beinhalten. Dazu gehöre als Erstes, dass das Gesetz bundeseinheitliche Regelungen bringe und keine Gesetzgebung an die Länder verteile. Dies würde eine Eingliederungshilfe nach Kassenlage der Bundesländer bedeuten, so die ISL. Zum Zweiten müsse das Gesetz die freie Wahl von Wohnort und Wohnform für behinderte Menschen garantieren, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsehe: "Es dürfen uns keine Assistenzpersonen vorgeschrieben werden, mit denen wir nicht einverstanden sind", so Frevert. "Dies verletzt unsere Würde und unsere Intimsphäre!" Als dritten unverzichtbaren Bestandteil eines neuen Gesetzes müsse es die bedarfsdeckende Hilfe und Assistenz geben, so die Mitgliederversammlung. Es dürfe nicht sein, dass behinderte Menschen erst dann Hilfe erhalten sollen, wenn sie in fünf von neun Lebensbereichen Bedarf haben. Eine solche bürokratische Regelung gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei und diene nur dazu, den Zugang zu notwendiger Unterstützung zu verengen.
Ferner müsse die Anrechnung von Einkommen und Vermögen abgeschafft werden, so die ISL. Behinderung dürfe nicht arm machen. Um ihre Forderungen auch optisch zu unterstreichen, stellte die ISL auf der Mitgliederversammlungen in Erlangen erstmals eine überdimensionale Freiheitsstatue im Rollstuhl vor: "Diese Figur symbolisiert für uns, dass wir die gleichen Bürger- und Menschenrechte wie alle anderen auch haben", so Frevert, und die wollen wir auch endlich verwirklicht sehen!"
Angebot für Fahrt zur Demo am 4. Mai in Berlin
Dieses Jahr gibt es für alldiejenigen, für die eine Teilnahme an der bundesweiten Demonstration für ein gutes Bundesteilhabegesetz am 4. Mai in Berlin sonst sehr schwierig wäre, einen besonderen Service. Andreas Vega vom Reisedienst des Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) aus München koordiniert derzeit die kostengünstige Fahrt von verschiedenen Orten Deutschlands und Unterkünfte in Berlin. .
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Koalitionsverhandlungen an UN-Konvention ausrichten
Angesichts der anstehenden Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Parteien aufgefordert, ihre Verhandlungen bei Themen, die behinderte Menschen betreffen, an der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten und die Selbstvertretung behinderter Menschen zu stärken.
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Assistenz im Krankenhaus - dringender Handlungsbedarf besteht!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema "Assistenz im Krankenhaus" vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt: "Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden", beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation. "So kommt es zu der absurden Situation, dass zwar behinderte Arbeitgeber ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, diese Möglichkeit nicht haben!"
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Keine Verschlechterungen im Bundesteilhabegesetz!
Für Mitte März wird die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet. Angesichts aktueller Diskussionen und des ersten Arbeitsentwurfes vom Dezember 2015 zeigt sich die LIGA Selbstvertretung als politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland besorgt über drohende Verschlechterungen für behinderte Menschen.
„Konkrete Verbesserungen zur Teilhabe, Selbstbestimmung und für die Inklusion behinderter Menschen durch die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind in Deutschland längst überfällig. Mit dem Bundesteilhabegesetz muss die Bundesregierung endlich einen großen Sprung nach vorne machen. Dabei darf es keinesfalls zu Verschlechterungen bzw. zur Schlechterstellung bestimmter Gruppen durch das Bundesteilhabegesetz kommen“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung.
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Artikel 19 der UN-BRK umsetzen!
In einer Eingabe für den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Genf hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die schleppende Umsetzung des Artikels 19 "Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft" kritisiert: "Wir sind nicht nur besorgt über die Tatsache, dass dem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft so wenig Rechnung getragen wird", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme", wir sind auch sehr irritiert darüber, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Situation für Menschen mit Behinderungen noch verschlimmert werden könnte. So soll dort voraussichtlich nicht das Recht auf persönliche Assistenz verankert werden!"
Menschenrechte sollten offensichtlich nur verwirklicht werden, wenn sie nichts kosten, führt die ISL in ihrer Stellungnahme weiter aus. Man könne durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich die Bundesrepublik auf internationaler Bühne als großer Bewahrer der Menschenrechte aufspiele, aber zu Hause immer andere Themen als wichtiger erachte. Die Bundesregierung sei offensichtlich noch weit entfernt davon, die Vorschriften der UN-BRK als geltendes Recht einzuhalten. Vielmehr würden sie oft nur als Empfehlungen betrachtet.
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Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit
Anlässlich des diesjährigen Schalttages am 29. Februar ruft die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) dazu auf, sich am Schalttag kurz Zeit zu nehmen, um den Bundestagsabgeordneten deutlich zu machen, welche Barrieren es noch für behinderte Menschen gibt. Dabei sollen die Abgeordneten aufgefordert werden, sich in die derzeitigen Beratungen zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuschalten und dafür zu sorgen, dass Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem privaten Bereich endlich gesetzlich dazu verpflichtet werden, diese barrierefrei zu gestalten.
"Dieses Jahr haben wir durch das Schaltjahr einen Tag mehr. Diese Zeit können wir nutzen, um uns dafür einzusetzen, dass alle gleichberechtigt am Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können und Barrieren abgebaut werden. Davon haben wir spätestens im Alter alle etwas davon. Weisen wir also unsere Bundestagsabgeordneten mit konkreten Beispielen und Bildern darauf hin, welche Barrieren es in unsrem Umfeld noch gibt. Und fordern wir sie auf, endlich die Barrierefreiheit gesetzlich festzuschreiben. Die Abgeordneten sollen sich also aktiv einschalten, denn im März wird über das geplante Behindertengleichstellungsgesetz im Deutschen Bundestag bereits zum ersten Mal beraten", erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts sieht nämlich noch nicht vor, verbindliche Regelungen für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu schaffen.
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"Ja heißt Ja"! - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL hält eine beabsichtige Novellierung im Strafgesetzbuch (StGB) im Prinzip für sinnvoll, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern soll: "Wir begrüßen die Absicht, dem Paragraph 179 Abs. 3 einen neuen Satz anzufügen, der erläutert, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, `wenn die Widerstandsunfähigkeit … auf einer Behinderung des Opfers beruht`", betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
"So wird endlich dem Anliegen Rechnung getragen, dass Taten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht mit demselben Strafrahmen geahndet werden, unabhängig davon, ob das Opfer als behindert gilt oder nicht."
Doch wenn man die Konzepte von Nichtdiskriminierung und Inklusion der UN-Behindertenrechtskonvention und der Inhalte der Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 ernst nehme, so Arnade, dürfe eine weitere geplante Änderung, nämlich eine Streichung im § 177 Abs. 1 nicht vorgenommen werden. Dort gehe es um die "Ausnutzung einer schutzlosen Lage". Diese Norm, die gestrichen werden soll, hat zwar nicht die Wirkung entfaltet, die vom Gesetzgeber intendiert war, so Arnade. Das sei aber kein Grund, sie zu streichen und damit neue Schutzlücken zu eröffnen. Vielmehr müsse der Wille des Gesetzgebers durch Fortbildungsprogramme und andere Maßnahmen der Bewusstseinsbildung verdeutlicht werden.
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