Aufarbeitung von Unrecht in Einrichtungen
Kassel / Berlin: Die Aufarbeitung des Unrechts, das behinderte Menschen in Einrichtungen erleben mussten, ist für den Inklusionsbotschafter Josef Ströbl sehr wichtig. Das Vorstandsmitglied von Mensch zuerst, dem Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, hat sich nun selbst auf die Spuren seiner eigenen Geschichte begeben und einen Antrag bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe eingereicht. "Mir geht es dabei nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit. Und vor allem möchte ich anderen behinderten Menschen Mut machen, auch Anträge zu stellen, wenn sie früher Unrecht und Leid in Einrichtungen erleben mussten", erklärte Josef Ströbl.
Sich mit der eigenen Geschichte auseinander zu setzen, ist nicht nur für viele Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien eine große Herausforderung, sondern auch für die Menschen, die dort Unrecht und Leid erfahren mussten. Das hat nun auch Josef Ströbl erlebt, als er sich dran machte, seine eigene Geschichte ein Stück weit aufzuarbeiten. "Das geht einem ganz schön an die Nieren. Denn das war damals schon eine harte Zeit", sagte Josef Ströbl, nachdem er den Antrag an die Beratungsstelle online eingereicht hat. "Ich musste erst einmal rauskriegen, welche Einrichtung das damals war, wo ich als Jugendlicher war. Und vor allem wurde ich dabei auch daran erinnert, wie schlimm das damals war", so Josef Ströbl. Seinen heutigen enormen Gerechtigkeitssinn hat Josef Ströbl wahrscheinlich in der Zeit als Jugendlicher in einer Einrichtung entwickelt. "Denn das Unrecht, das ich an Anderen beobachten musste, hat mir fast mehr ausgemacht, wie das, was ich selbst erleben musste", kommentiert der heutige Streiter für eine Leichte Sprache und für Selbstbestimmung von Mensch zuerst.
Josef Ströbl ist nun gespannt, wie die Bearbeitung des Antrages weitergeht. Eins ist für ihn gewiss: das weitere Verfahren wird ihn sicherlich noch öfter emotional aufwühlen, wie dies bereits bei der Recherche für den Antrag der Fall war. Dass es sich bei der Auseinandersetzung der Geschichte um einen emotional äusserst herausfordernden Prozess handelt, erlebt auch eine stadtweit bekannte Aktivistin aus Berlin. Sie wollte auf keinen Fall zu einer Beratungsstelle der Lebenshilfe, die dort einen Teil der Anträge für die Stiftung bearbeitet. Einerseits deshalb, weil die Lebenshilfe selbst Einrichtungsträger ist, andererseits, weil das Team Wallraff erst im Frühjahr aufgedeckt hat, welche Ungerechtigkeiten auch in Lebenshilfe-Einrichtungen heute noch begangen wurde. Sie hat deshalb durchgesetzt, dass sie zu einer anderen Beratungsstelle in Berlin rollen kann und hofft, dass die Lebenshilfe auch wirklich nichts mit ihrem Antrag zu tun hat, den vom Buchstaben her, wäre sie der Lebenshilfe zugeordnet. Nächste Woche hat sie ihren ersten Termin für ein Gespräch und möchte andere Betroffene ermuntern, ihre Wünsche bei der Beratung und Antragstellung selbstbewusst einzubringen.
Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden, können Geld bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe beantragen.