Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Arbeitsassistenz

Sascha Lang mit T-Shirt Ich glaube nur was ich seheLeipzig: Inwieweit behinderte Berufstätige das Recht auf Finanzierung einer Arbeitsassistenz haben, darüber entscheidet demnächst das Bundesverwaltungsgericht. Der Rechtsanwalt Michael Richter erwartet noch im Januar das Urteil, wie er in einem Interview mit dem Weser Kurier erläuterte.

Ausgangspunkt des aktuellen Streits ist die Situation eines blinden Mannes, der früher in der Nähe von Trier in Rheinland-Pfalz gewohnt und als Beamter in Luxemburg gearbeitet hat. Er hat sein Beamtenverhältnis auf eine halbe Stelle reduziert, weil er sich nebenher eine selbständige Tätigkeit aufgebaut hat. Für diese Selbstständigkeit wurde ihm in Rheinland-Pfalz eine Arbeitsassistenz finanziert. Aus familiären Gründen ist er später nach Schleswig-Holstein umgezogen und hat sein Beamtenverhältnis in Luxemburg ruhen lassen. Das zuständige Integrationsamt in Schleswig-Holstein hat ihm aber von Anfang an die Arbeitsassistenz für seine selbständige Tätigkeit verweigert, erläutert Michael Richter.

Link zum Interview im Weser Kurier