Wahlrecht für Behinderte auch in Baden-Württemberg eingeschränkt

Esther Grunnemann
Esther Grunnemann

Freiburg: "Wahlrecht für Behinderte lässt auf sich warten", so titelt heute die Badische Zeitung einen Bericht über die noch bestehenden Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, denen zur Besorgung aller ihrer Gelegenheiten ein Betreuer zur Seite gestellt wurde oder die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begingen. Dies betrifft nicht nur die Europawahl am 26. Mai 2019, sondern beispielsweise auch die zeitgleich stattfindende Kommunalwahl in Baden-Württemberg. Dies ärgert die Inklusionsbotschafterin Esther Grunemann, die für die SPD für den Gemeinderat in Freiburg kandidiert.

Esther Grunemann hat sich u.a. für eine Kandidatur für den Freiburger Gemeinderat entschieden, damit dort auch die Interessen behinderter Menschen entsprechend vertreten werden. Der Freiburger Behindertenbeirat hatte die einzelnen Parteien aufgefordert, behinderte Menschen auf aussichtsreiche Listenplätze zu wählen. Wenn nun eine Reihe von Menschen nicht wählen dürfen, sei dies laut Esther Grunemann nicht nachvollziehbar. "Wählen zu gehen, ist ein Menschenrecht und Grundrechte stehen den Menschen ohne Wenn und Aber zu. Darüber hinaus hat Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Damit sind verpflichtende Weichen gestellt worden für gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Politische Teilhabe muss passiv und aktiv für alle Menschen mit Behinderung gelten. Artikel 29 garantiert das. Die jetzige Bundesregierung sitzt das einfach aus, redet sich raus, vertröstet... und so vergeht Wahl um Wahl, und es geschieht nichts, Das ist nicht mehr hinnehmbar. Viele der Menschen mit Behinderung, die betroffen sind, könnten wählen, wollen sogar wählen, dürfen es aber nicht. Es gibt tolle Wahlprogramme in Leichter Sprache, die Politik und Wahlabläufe verstehbar erklären. Der Wahlausschluss muss abgeschafft werden und zwar jetzt", kommentierte Esther Grunemann den Artikel der Badischen Zeitung in der Leserbriefrubrik. 

Link zum Bericht in der Badischen Zeitung vom 22. Januar 2019