Medizinische Versorgung für alle

Diana HömmenLöningen: Die Inklusionsbotschafterin Diana Hömmen setzt sich für eine adäquate medizinische Versorgung für alle ein. Vor allem im ländlichen Bereich gibt es hierfür eine Vielzahl von Herausforderungen, wie sie in ihrem Bericht für die kobinet-nachrichten als Reaktion auf die Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel schreibt.

Bericht von Diana Hömmen

"Jeder von Ihnen war schon einmal in ärztlicher Behandlung, entweder in einer Praxis oder in einem Krankenhaus. Und ich bin mir sicher: Jeder von Ihnen hat schon einmal Erfahrungen gemacht, die nicht ganz einfach waren. Sei es aufgrund der Schwere der Krankheit oder der Verletzung, oder aber auch, weil Sie schlichtweg keinen Termin bekamen, lange warten mussten oder Sie nicht gut informiert wurden. Wir alle kennen die Diskussionen um unser Gesundheitssystem, die mangelnde Versorgung mit Haus- und auch Fachärzten auf dem Land, die fehlende Barrierefreiheit in zahlreichen Arztpraxen, die Situation in den Krankenhäusern, unter denen Ärzt*innen, Pflegepersonal und Patient*innen oftmals leiden."

So beginnt die Presseerklärung von Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, über ein wichtiges Thema für Menschen mit Behinderung. Dem kann ich mich als InklusionsbotschafterIn anschließen. Bei der schlechten hausärztlichen Versorgung im Süden des Landkreises Cloppenburg kann es durch die neu gegründete Gesundheitsregion GRAAL (Gesundheitsregion Altes Amt Löningen) nur besser werden. Zur Barrierefreiheit hat die Stadt Löningen jetzt ein Ärztehaus, was in dieser Hinsicht als Vorreiter im Landkreis Cloppenburg gilt, und das ist gut so. Jetzt hat man die Chance, eine Region mit Vorbildcharakter zu werden und die „Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“ umzusetzen. 

Weiter fordert Herr Dusel: "Für viele Menschen mit Behinderungen ist die medizinische Versorgung nicht in gleichem Maße gewährleistet, wie für Menschen ohne Behinderungen. Das ist nicht nur ungerecht. Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Daher fordere ich eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Zudem haben die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen den Auftrag, die ambulante Versorgung aller gesetzlich Versicherten, gleich ob mit oder ohne Behinderungen, sicherzustellen. Hier sehe ich noch viel Potential für Verbesserungen, zum Beispiel, wenn es um die ambulante oder stationäre Versorgung von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen geht."

Dabei ist Herr Dusel noch ein weiterer Punkt besonders wichtig: Bislang können Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder mit mehrfachen Behinderungen ihre dringend benötigte Assistenz häufig nicht als Unterstützung mit ins Krankenhaus nehmen, (hier gibt es aber positive Beispiele vor Ort.) Der Grund: Die Kostenübernahme ist nur für einen Bruchteil der Fälle gesetzlich geregelt. Die Folgen können gravierend sein: So wurde ein Fall an Herr Dusel herangetragen, bei dem ein Krankenhaus die Behandlung eines Mannes zunächst ablehnte – weil die Begleitperson fehlte, ohne die unter anderem eine Kommunikation mit dem Patienten kaum möglich war. Zu solchen oder ähnlichen Fällen darf es nicht kommen – diese Regelungslücke muss dringend geschlossen werden! Das ist im deutschen Gesundheitssytem, die Regel, weil diese Gesetzeslücke vorhanden ist. Eigentlich sollte die medizinische Versorgung allen gleich zu Gute zukommen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt in Artikel 25  zum Thema Gesundheit, Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf bestmögliche Gesundheit, die gleiche Gesundheitsvorsorge, gleiche Gesundheitsleistungen wie Menschen ohne Behinderungen. Dieses Recht müssen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ohne Diskriminierung nutzen können.