Schulungstermine im Jahr 2012
Zur Notwendigkeit einer Schulung
Die Organisationen behinderter Menschen wissen zwar um die Behindertenrechtskonvention und haben unter anderem auf Konferenzen einen erheblichen Handlungsbedarf ermittelt und formuliert. Dennoch besteht nach wie vor Aufklärungsbedarf bei vielen MultiplikatorInnen mit Behinderungen vor Ort, vor allem zu folgenden Fragenstellungen:
- Was sind Menschenrechte? Was sind UN-Konventionen? Wie unterscheiden sie sich von anderen Rechtsnormen?
- Warum sprechen alle vom Perspektivenwechsel? Was ist das grundsätzlich Neue an der BRK?
- Was steht eigentlich genau in der BRK? Wozu haben sich Staat, Länder und Gemeinden verpflichtet?
- Wie kann man vor Ort konkret mit der Konvention arbeiten? Wie können Rechte durchgesetzt werden?
Deshalb sollen (wie im Jahr 2011) auch 2012 zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) Schulungen á eineinhalb Tage für jeweils 15 behinderte MultiplikatorInnen durchgeführt werden.