PID-Verordnung ist Provokation!
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- Erstellt: Mittwoch, 22. August 2012 07:02
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PIDV) als „Provokation“ bezeichnet, an der nur die Abgeordneten Gefallen finden werden, die vor einem Jahr für eine viel weitergehende Zulassung der PID gestimmt haben. Anläßlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die am Donnerstag in Bonn stattfindet, haben Rebecca Maskos und Gerlef Gleiss vom ISL-Bioethik-Forum in ihrer Stellungnahme weitere massive Kritikpunkte am Referentenentwurf zusammengetragen:
„Die Anzahl der Zentren, in denen die PID durchgeführt werden darf, soll laut Verordnung nicht beschränkt werden. Die vorgeschlagenen Kriterien für diese Zentren würden dazu führen, dass allein in Bayern schon sechs Zentren möglich wären“, meint Gleiss. „Auch niedergelassene Reproduktionsmediziner dürften in Kooperation mit anderen Einrichtungen die PID durchführen. Die PID dürfte damit weit häufiger angewandt werden, als die damalige Mehrheit des Bundestages es wollte!““
Laut PIDV soll jedes Bundesland ferner eine Ethikkommission einrichten, die über die Zulassung der PID entscheidet. Diese Kommissionen sollen mit vier Medizinern, jeweils einem Juristen und einem Theologen und jeweils einen Vertreter der behinderten Menschen und der Patienten besetzt sein. „Die Mediziner haben also ein eindeutiges Übergewicht!“ kritisiert Maskos. „Außerdem ist völlig offen gelassen, welche Mediziner in den Ethikkommissionen sitzen. Es können also auch vier Reproduktionsmediziner sein!“
Die ISL sieht ferner auch geschlechtsspezifische Auswirkungen, die in der Begründung der Verordnung mit einem Satz abgetan werden: Die Möglichkeit der PID wird wie alle pränataldiagnostischen Verfahren den Druck auf Frauen beziehungsweise werdende Mütter weiter erhöhen, sich diesen Untersuchungen zu unterziehen. Mütter behinderter Kinder sehen sich schon jetzt häufig Vorwürfen ihrer Umwelt ausgesetzt, sie hätten „das“ (gemeint ist ihr Kind) ja wohl verhindern können. In der PIDV werde, so die ISL, auf eine mögliche Praxis, die dieser Problematik entgegenwirken könnte, nicht eingegangen. „Die ISL war damals gegen die eingeschränkte Zulassung der PID und wollte ein generelles Verbot“, betont Gleiss. „Daher lehnen wir diesen jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf erst recht ab!“