29.8.23
Online-Veranstaltung für EUTB-Berater*innen: Einführung in die Außerklinische Intensivpflege
Worum geht es in der Online-Veranstaltung?
Das umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV IPReG) regelt den Anspruch auf die sogenannte außerklinische intensivpflege durch den § 37c SGB V neu, der vorher über die häusliche Krankenpflege (HKP nach § 37 SGB V) ärztlich verordnet wurde. Ab 31.10.23 verlieren HKP- Verordnungen ihre Gültigkeit.
Warum betrifft diese gesetzliche Umsteuerung von deutschlandweit ca. 20 Tsd. Patient*innen auch EUTB-Beratungsstellen?
Viele Ratsuchende beziehen als Menschen mit Behinderung nicht nur Leistungen nach dem SGB IX, sondern als pflegebedürftige-, chronisch kranke- und/ oder Menschen mit einem (zeitweiligen) medizinischen Überwachungsbedarf, auch Leistungen des SGB V, z.B. wenn sie beispielsweise Nachts eine Atemunterstützung benötigen, wegen Schluckstörungen mit einer Trachealkanüle versorgt sind, schwerwiegende Anfallsleiden aufweisen oder querschnittgelähmt sind.
Keineswegs selten, organisieren diese Menschen mit Behinderung ihre aufwändigen und komplexen Versorgungen in Form trägerübergreifender persönlicher Budgets im Arbeitgeber- oder Dienstleistermodell. Invasiv beatmete Menschen mit Behinderung organisieren mitunter auch ihre gesamte intensivpflegerische Versorgung über ein Budget nach SGB V.
In der Beratung werden unter anderem immer wieder Schnittstellenprobleme bei Bedarfen aus mehreren SGBs deutlich – eine Problematik, die sich aufgrund der neuen Gesetzgebung und schärferer Abgrenzungs- und Qualitätskriterien bezüglich intensivpflegerischer Versorgungsbedarfe nun stärker zeigen wird.
Die Veranstaltung möchte
- Einführen in die UN-Behindertenrechtskonvention und den Zusammenhang zum IPReG herstellen
- Sie zum einen mit den Grundzügen der neuen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum § 37c SGB V bekannt machen
- Zum anderen und in diesem Zusammenhang – die grundsätzlichen Regelungen zum persönlichen Budget (trägerübergreifend oder SGB-spezifisch/Arbeitgeber- oder Dienstleistermodell) darstellen
- und sowohl allgemein auf deren behindertenrechtlichen Grundlagen
- als auch auf konkreten Hürden und Probleme im Zusammenhang mit dem neuen § 37 c, aufklären, die Ihnen im Beratungsalltag der neuen Gesetzgebung und deren Auslegung durch die maßgeblichen Kostenträger begegnen werden.
Infos zur Veranstaltung
Anmeldung bis 18. August an: anmeldung@leben-mit-aki.de mit folgenden Angaben:
- Name
- EUTB, Funktion,
- Bedarf an Angemessenen Vorkehrungen für die Veranstaltung
- und vielleicht schon Fragen, die Sie vorab zur Thematik haben
Kosten: 300 Euro. Die Einwahl wird nach Ende der Anmeldefrist und nach Zahlungseingang verschickt. (Betreff „AKI-Veranstaltung EUTB“ BIC: HELADEF1KAS – IBAN: DE80 5205 0353 0001 1873 33)
Achtung: diese Online-Veranstaltung richtet sich ausschließlich an EUTB-Berater*innen!
Es gibt 25 Plätze.
Referent*innen
Tag 1
Sigrid Arnade (angefragt): UN-BRK und IPReG
Horst Frehe (angefragt): Einführung in die Außerklinische Intensivpflege Rechtliche Aspekte
Tag 2
Henriette Cartolano, INTENSIVKinder zuhause e.V.: Medizinischer Dienst
Jenny Bießmann: Persönliches Budget und aktuelle Entwicklungen
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung!
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