30 Jahre Grundgesetzergänzung: Was Beratungsstellen der Antidiskriminierungsarbeit über Barrierefreiheit und Ableismus wissen wollten.
Berlin, 30. Juni 2024. Vor genau 30 Jahren beschloss der Deutsche Bundestag die Grundgesetzergänzung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Passend dazu hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) und der Verein aktiv und selbstbestimmt (akse e.V.) im Rahmen ihrer Fachstellenarbeit behinderter Menschen für die Antidiskriminierungsberatungsstellen einen Online-Workshop zum Thema „Ableismus, Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen“ veranstaltet.
Mehr als die Hälfte aller Beratungsstellen des zivilgesellschaftlichen Beratungsnetzes zu Antidiskriminierung „respekt*land“ konnten die Möglichkeit wahrnehmen, sich mit den Herausforderungen in der Beratung von Menschen mit Behinderungen in ihrer Arbeit auseinanderzusetzen und auszutauschen. Wie werden behinderte Menschen weiterhin trotz gesetzlich verankertem Schutz abgewertet und auf ihre Behinderung im Alltag reduziert und diskriminiert? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedensten Diskriminierungsmerkmalen (Ableismus, Rassismus, Sexismus usw.) gibt es in der Beratungsarbeit zu beobachten.
Viele Berater*innen (uns eingeschlossen) beschäftigen sich verstärkt mit einem Diskriminierungsmerkmal und weitere gehen ungewollt unter, obwohl es viele Gemeinsamkeiten gibt. Oft wird auch eine Hierarchisierung von Merkmalen vorgenommen. Das gilt nicht nur für die Beratungslandschaft, sondern auch für die Gesellschaft. Wir haben uns das Ziel gefasst, intersektional zu arbeiten und durch weitere Erfahrungsaustausche diesen Missständen entgegenzuwirken.
Außerdem gab es den Wunsch, mehr über barrierefreie Beratungsangebote zu erfahren. Wie berate ich Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und wie wendet man unterstützte Kommunikation an? Wie erstelle ich barrierefreie Dokumente für blinde Menschen? Diese und andere Themen wird die Fachstelle Antidiskriminierungsberatung behinderter Menschen jeweils dienstags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr am 08. Oktober 2024 und 26. November 2024 online anbieten. Die Einladungen zu diesen Veranstaltungen werden rechtzeitig auf der Projektseite veröffentlicht.
Doch auch individuelle Fragen beantworten die Mitarbeitenden der Fachstelle für Mitarbeitende der Beratungsstellen. Die Beratungsstellen können sich unter der folgenden E-Mailadresse zu einer Eins-zu-Eins-Beratung anmelden: antidiskriminierung@isl-ev.de
Die „Fachstelle Antidiskriminierungsberatung behinderter Menschen“ ist Teil des Förderprogramms „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen. Der Verein „aktiv und selbstbestimmt e.V.“ (akse) ist ein Mitgliedsverband der ISL.
V.i.S.d.P. Alexander Ahrens
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