Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen sind die Grundvoraussetzungen für Partizipation, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe. Von Barrierefreiheit spricht man, wenn etwas zum Beispiel baulich (z.B. DIN-Normen) oder digital (Webseiten-Standards) ohne fremde Hilfe nutzbar oder zugänglich ist. Gibt es darüber hinaus Unterstützungsbedarf im Einzelfall, greift das Konzept der Angemessenen Vorkehrungen, welches die Barrierefreiheit ergänzt. Die Angemessenen Vorkehrungen sind pragmatische Lösungen im Einzelfall, sei es ein individuell angepasster Schreibtisch, die Gebärdensprachdolmetschung für die Kommunikation oder der Trinkhalm um selbstständig trinken zu können. Die Versagung Angemessener Vorkehrungen kann rechtlich als Diskriminierungstatbestand gewertet werden.

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Das bundesweite Beratungstelefon zum Persönlichen Budget und zum Budget für Arbeit ist unter der Nummer 030 235 935 190 (Kosten zum normalen Festnetz- oder Mobilfunktarif) zu erreichen. Bei dieser Hotline können sich behinderte Menschen, ihre Angehörigen und Interessierte durch behinderte Berater*innen und Berater über die Leistungsform des Persönlichen Budgets und des Budgets für Arbeit informieren lassen.

 

030 235 935 190

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Mo 09:00 — 16:00 Uhr
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