Gemeinsame Stellungnahme des bbe e.V., jumemb e.V. und ISL e.V. zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Die Stellungnahme wurde erarbeitet durch die Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung – jumemb (e.V. i.G.), dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V. und der Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.– ISL. Im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ haben wir bereits mehrere Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem DBR eingebracht, auf die wir hier noch einmal verweisen möchten (https://www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00136005D1702643380.pdf).
Grundsätzlich begrüßen wir noch immer die Absicht, alle Leistungen für Kinder- und Jugendliche in einem Gesetzbuch zu regeln und damit Verwaltungskosten, Bürokratie für Familien und damit unnötigen Stress für Eltern und Kinder abzubauen. Die Vereinheitlichung bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen, der Verweis auf bereits vorhandene Gutachten und Bescheinigungen, das Verbandsklagerecht und die Verweise auf die weitere Geltung des SGB IX für die Teilhabeleistungen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung begrüßen wir. Wir haben erfreut festgestellt, dass einige Anregungen unserer Stellungnahme vom 1.10.24 zum Referentenentwurf IKJHG vom 16.9.24 in den aktuellen Entwurf des 1. KJHSRG einbezogen wurden. Andere sind allerdings in diesem Zeitraum wieder herausgenommen worden.
Aber: Die Einschränkungen ausgerechnet der personenzentrierten Leistungen – z.B. durch die
Installation von Bildungsassistenz als „infrastrukturellen Bildungsangeboten“, sehen wir als Verstoß
gegen die UN-Behindertenrechtskonvention an. Wir sehen die Gefahr, dass von der ursprünglichen
Idee der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des vorrangigen Ziels der
Kosten- und Ressourceneinsparung in der Umsetzung nicht mehr viel übrigbleibt und gerade
in strukturschwachen Ländern und Kommunen sogar deutliche Verschlechterungen drohen.
Zum weiterlesen:
Diese Seite empfehlen