Berlin, 19. Februar 2024. Betroffene, die eine Verordnung für Außerklinische Intensivpflege (AKI) bei ihrer Krankenkasse eingereicht haben, werden aktuell durch den Medizinischen Dienst (MD) hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für die AKI begutachtet. Die Verordnung von AKI löst mindestens einmal jährlich eine Einzelfallbegutachtung aus und erfolgt stets persönlich am Ort der Versorgung und nach Aktenlage.

„Durch den regelmäßigen Austausch mit den Betroffenen sowie deren An- und Zugehörige wissen wir, mit wie vielen Unsicherheiten und Sorgen diese im Vorfeld zu einer MD-Begutachtung zu kämpfen haben. Eine entsprechend gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist daher für die meisten besonders wichtig, dafür gibt es jetzt eine neue Handlungsempfehlung für Betroffene“, berichtet AKI-Projektmitarbeiterin Eliza Gawin.

„Daher werden die Austauschangebote unseres Projektes (Peer Support per Zoom, Austausch in der WhatsApp Gruppe „AKI-offener Austausch“) rege durch die Betroffenen genutzt und dienen, neben dem so wichtigen Austausch, vor allem dem gegenseitigen Empowerments“, so Gawin weiter. In der wöchentlich stattfindenden moderierten Online-Veranstaltung „Einstiegsberatung und Peer Support“ tauschen sich Betroffene aktuell vor allem über anstehende oder bereits erfolgte MD-Begutachtungen aus.

Das AKI-Projektteam reagierte auf die starke Nachfrage an interessensgeleiteten Informationen und entwickelte in den letzten Wochen eine umfangreiche Handreichung zum Thema Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

In der Handreichung wird unter anderem auf den Ablauf und Inhalt der MD-Begutachtung, auf begutachtungsrelevante Unterlagen sowie auf die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen der verschiedenen Betroffenengruppen eingegangen. Auch das Spannungsfeld zwischen „Patient*innensicherheit“ und „Selbstbestimmung“ wird thematisiert.

Die Handreichung wurde nun als barrierefreie PDF auf der Infoseite www.leben-mit-aki.de  zum kostenlosen Download veröffentlicht. Ergänzungen und Aktualisierungen sind geplant, wenn Betroffene zahlreich von eigenen Erfahrungen aus der Praxis berichten. Kommentare zu der Handreichung sowie Erfahrungsberichte und Problemanzeigen rund um AKI können gerne an die E-Mail-Adresse: aki@isl-ev.de geschickt werden.

Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen. Das Projekt Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung und Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ wird durch die Aktion Mensch gefördert.

V.i.S.d.P. Nina Hoffmann