PM: Patientenorganisationen fordern mutige Reform der Primärversorgung – Barrierefreiheit ist Voraussetzung für gleichberechtigte Versorgung
Berlin, 23. Januar 2026. Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V haben heute ein gemeinsames Forderungspapier zur Reform der ambulanten Versorgung veröffentlicht. Die Organisationen fordern, die Primärversorgung konsequent von den Bedarfen der Patient*innen aus zu denken – mit verbindlicher Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung. Menschen mit Behinderungen werden im aktuellen System strukturell benachteiligt.
„Das Gesundheitssystem muss eine medizinisch adäquate, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Versorgung gewährleisten. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung – ohne sie werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Gesundheitssystem ausgeschlossen“, heißt es in dem Papier.
Barrierefreiheit als verbindliche Voraussetzung für gleichberechtigten Zugang
Die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Patientenvertretung stellen klar: Barrierefreiheit muss bei Neuvergabe eines Kassenarztsitzes oder bei einem Adresswechsel zwingend vorgeschrieben werden. Dies ist nicht verhandelbar. Nur so lässt sich die prekäre Situation von Menschen mit Behinderungen, die oft keine passenden Praxen finden, langfristig auflösen.
„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmte, barrierefreie Gesundheitsversorgung – nicht irgendwann, sondern jetzt. Ohne verbindliche Barrierefreiheit bleibt jede Reform der Primärversorgung Stückwerk“, betont Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Die Reform muss sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 25, orientieren.“
Transparenzportale müssen verpflichtend verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit von Primärarzt-Praxen veröffentlichen, damit Patient*innen ihre freie Arztwahl selbstbestimmt ausüben können. Digitale Gesundheitsangebote sind ausnahmslos barrierefrei auszugestalten
Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. Zuzahlungen wie eine Praxisgebühr lehnt die ISL ab. Sie fördert soziale Ungerechtigkeit und erschwert den Zugang zur Versorgung für einkommensschwache Patient*innen.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation. Sie ist die Dachorganisation der Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und die deutsche Mitgliedsorganisation der internationalen Selbstvertretungsbewegung behinderter Menschen „Disabled Peoples‘ International – DPI“.
V.i.S.d.P: Thomas Koritz
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