Berlin, 12. Februar 2026. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) sieht in dem am Mittwoch, 11. Februar, im Kabinett beschlossenen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine vertane Chance. Der Wille zur echten Veränderung ist nicht erkennbar.

Viele Verbände, unter anderem auch die ISL, kritisierten schon im Dezember 2025 in ihren Stellungnahmen den Entwurf zum BGG. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blieb dieser deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Im Gesetzesentwurf wird zwar festgeschrieben, dass auch die Privatwirtschaft Barrierefreiheit herstellen müsse. Jedoch wird es im weiteren Verlauf gleich wieder negiert, in dem jegliche bauliche Veränderungen oder Anpassungen an Dienstleistungen als unzumutbare Belastung deklariert werden. Ebenso ist zwar die Möglichkeit der Feststellung einer Diskriminierung gegeben, diese bleibt für Privatunternehmen ohne wirkliche Konsequenz. Schadensersatz sieht das Gesetz nämlich nicht vor.

„Die Bundesregierung scheint vergessen zu haben, dass sie die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat und eine barrierefreie Umgebung eines der wichtigsten Schritte zu einer inklusiven Gesellschaft ist“, urteilt Max Prigge, einer der Sprecher für Barrierefreiheit bei der ISL. Veränderungen müssen jetzt durch das Parlamentarische Verfahren durch die Bundestagsabgeordneten kommen, um eine echte Reform auch den Weg zu bringen, wenn hier schon nicht die zahlreichen Stellungnahmen aus der Verbändelandschaft Verbesserungen bringen konnten. Ansonsten verkommt das BGG nach Meinung der ISL wirklich nur zu einem „Reförmchen“.

Für die Menschen mit Behinderung ist dies nach den großen Hoffnungen in der vergangenen Legislaturperiode unter der Ampel-Koalition die nächste Hiobsbotschaft seitens der Politik. Ob Inklusion in Deutschland wirklich gewollt ist?

V.i.S.d.P. Max Prigge