Mit dem Projekt wollen wir über Regelungen zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI) transparent informieren, mit anderen Betroffenen über Online-Workshops in den Austausch kommen und ihre Perspektive und Erfahrungsberichte einfließen lassen in mögliche Lösungsansätze. Die Einhaltung der UN-BRK und damit auch die Wahlfreiheit, das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten, ist für uns maßgeblich. Im Projekt bieten wir Betroffenen mit Fragen eine Telefonnummer für den Erstkontakt an: +49 30 235 935 199.

Wurden Sie oder Ihr*e Angehörige*r im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege versorgt?

Betroffene, die Außerklinische Intensivpflege (AKI) benötigen, wurden bisher im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) versorgt. Das umstrittene GKV-IPReG ist 2020 in Kraft getreten und ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung. Menschen, die bisher im Rahmen der HKP versorgt wurden, benötigen jetzt AKI und die Verordnung Muster 62. HKP-Verordnungen verlieren ihre Gültigkeit zum 31.10.2023.
ISL e.V. führt ein von der Aktion Mensch gefördertes Projekt: “Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung und Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ durch. Mit dem Projekt sollen Betroffene und Angehörige, die aus unterschiedlichen Gründen einen Bedarf an AKI haben, durch verschiedene Maßnahmen informiert, unterstützt und begleitet werden.
Haben Sie Schwierigkeiten, einen AKI-verordende*n Arzt oder Ärztin zu finden? Möchten Sie uns ein Problem anzeigen? Suchen Sie Austausch mit anderen Betroffenen und aktuelle Handlungsempfehlungen zur AKI? Sie können auch über eigene Erfahrungen mit der Gesetzesänderung anonym berichten und damit helfen, die gesetzeskonforme Umsetzung im Sinne der Menschen mit Behinderung zu dokumentieren und zu monitoren. Alles zu unseren Projektaktivitäten unter: www.aki-hkp.de sowie zu geplanten Veranstaltungen unter: https://aki-hkp.de/veranstaltungen-fuer-betroffene/

Projektwebsite

Webseite mit Betroffenenberichten

Barrierefreier Flyer zum Projekt