Die ISL ist neben den anderen Verbänden, die zu den “maßgeblichen Patientenorganisationen” gehören, in der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aktiv und freut sich über Intreresse an der Mitarbeit in Gremien des G-BA. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er setzt sich zusammen aus den vier großen Spitzenorganisationen im deutschen Gesundheitswesen: der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Patientenvertreter*innen sind ebenfalls beteiligt; sie haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Der G-BA wird auch »kleiner Gesetzgeber« genannt. Das liegt daran, dass hier gesundheitspolitische Entscheidungen getroffen werden, die für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland wichtig sind (z.B. Zulassung von Medikamenten, von Heil- und Hilfsmitteln, veranlassten Leistungen, Qualitätssicherung in Krankenhäusern und Arztpraxen, etc.). Eine gute gesundheitliche Versorgung und der Zugang zu Leistungen sind für behinderte Menschen besonders wichtig, vor allem, wenn Mehrfachbeeinträchtigungen, chronische oder systemische Erkrankungen eine Rolle spielen. Anliegen der ISL ist es daher, selbst betroffene Menschen in der Patientenvertretung im G-BA zu stärken.

Weiterführende Links

Die ISL vertritt im Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses die Interessen der sogenannten »Dritten Säule« des Deutschen Behindertenrates (DBR). Hierzu zählen laut Satzung des DBR die sogenannten »unabhängigen Behindertenverbände« (ältere Bezeichnung), heute »Selbstvertretungsorganisationen« genannt. Hierzu zählen aktuell der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD), die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) und das Weibernetz — Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung e.V. sowie deren Mitgliedsorganisationen. Im Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung des G-BA verfügt die »Dritte Säule« des DBR über einen vollen Sitz mit Stimmrecht. Mehrere Mitglieder sind zudem als Patientenvertreter*innen für Unterausschüsse und thematische Arbeitsgemeinschaften benannt und arbeiten in diesen mit. 

Das Gesundheitssystem hat Optimierungspotenzial? Aktiv werden!

Die ISL möchte die Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen stärken. Bei Interesse an einem Engagement als Patientenvertreter*in können sich Mitglieder der Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) und weiterer Mitgliedsorganisationen der ISL von der Bundesgeschäftsstelle beraten lassen. Wir ermutigen unsere Mitglieder dazu, sich in der Patientenvertretung auf Bundes- und Landesebene mit ihren gesundheitlichen und beeinträchtigungsbedingten Erfahrungen und Anliegen aktiv einzubringen. Wir beraten die ZsL sowie ISL-Mitglieds- und Partnerorganisationen zu den Möglichkeiten im Bereich der Patientenvertretung und der Frage, wie gesundheitsbezogene Selbsthilfe von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen wahrgenommen werden kann.