17 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geben mit Blick auf die BGG-Reform Anlass zur Mahnung
Berlin, 26. März 2026. Heute vor 17 Jahren ist die UN-BRK in Kraft getreten – die Hoffnung auf eine konsequente Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen wurden aber von der Bundesregierung zuletzt immer wieder enttäuscht, wie zum Beispiel die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) deutlich macht.
Auch wenn sich die Bundesregierung rühmt, mit der BGG-Novelle jetzt auch die Privatwirtschaft zu angemessenen Vorkehrungen zu verpflichten, wird es den Verpflichteten bereits durch das Gesetz schon wieder zu leicht gemacht, sich auf eine unverhältnismäßige Belastung hinauszureden. Denn sobald bauliche Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind, sei die Unverhältnismäßigkeit auch für angemessene Vorkehrungen „pauschal“ anzunehmen. So wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, wie es in der UN-BRK verankert ist, ad absurdum geführt
Schlimm liest sich im aktuellen Gesetzentwurf, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin auf die Willkür anderer angewiesen sind. Wenn Barrierefreiheit nicht hergestellt ist oder nicht ausreicht, schafft das Gesetz im aktuellen Entwurf zu leicht die Möglichkeit für Ausreden, auch die angemessenen Vorkehrungen zu versagen. Es grenzt so weiterhin Menschen von ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe aus.
„Menschenrechtsbasierte Teilhabepolitik sieht anders aus!“ empört sich Markus Ertl, Sprecher für Barrierefreiheit der ISL, „denn die Privatwirtschaft aus der Verantwortung zu nehmen – indem angemessene Vorkehrungen pauschal als unverhältnismäßig benannt werden – ist eine Sauerei!“
In ihrer Stellungnahme zum BGG erkennt auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den genannten Ausnahmen einen Widerspruch zu völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben. Ebenso kritisiert der Bundesrat den Gesetzesentwurf diesbezüglich in seiner Empfehlung vom 13.03.2026 und erinnert die Bundesregierung daran, dass der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland 2023 dazu aufgefordert hat, die Barrierefreiheit insbesondere beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verbessern. Gleichzeitig sieht der Bundesrat die Betroffenen durch diesen Gesetzesentwurf auch weiterhin nur wieder zu Bittstellenden degradiert, die ihre Teilhabe nur willkürlich und durch immer wieder neu ausverhandelte Lösungen erarbeiten müssen.
„Wir trauen der Privatwirtschaft deutlich mehr zu!,“ betont Ertl. „Wir sehen gleichzeitig auch die Innovationschancen und die Wirtschaftlichkeit bei einer klareren Pflicht zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen. Andere Länder, wie beispielsweise unsere Nachbarn Österreich sind heute bereits weiter.“
Der Gesetzgeber muss dringend an dieser und weiteren Stellen – wie der fehlenden Regelung zum Schadenersatz oder der Vertretungsbefugnis für Verbände in Gerichtsverfahren – nachbessern. Bis dahin sieht die ISL das Gesetz sehr kritisch und fordert die Bundesregierung auf, ein Behindertengleichstellungsgesetz zu verfassen, das sich an der UN-BRK orientiert und damit Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranbringt und nicht verhindert.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
V.i.S.d.P. Markus Ertl
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