Klausurtagung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
Selbstbestimmung, Inklusion und Barrierefreiheit konsequent fördern
Berlin, 22. Januar 2024. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat bei ihrer Klausurtagung vom 18. und 19. Januar in Berlin den Rahmen für ihre Aktivitäten im Jahr 2024 gesetzt. Im Mittelpunkt soll dabei die Stärkung der Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen stehen. Für die bessere Organisation der Assistenz, die behinderte Menschen benötigen, treibt die ISL die Gründung einer Genossenschaft von Nutzer*innen eines Persönlichen Budgets voran; mit einem auf drei Jahre angelegten Projekt wird sich die ISL der Nicht-Diskriminierung in humanitären Notlagen widmen. Diejenigen, die auf außerklinische Intensivpflegeangewiesen sind, will die Selbstvertretungsorganisation behinderter Menschen intensiv dabei unterstützen, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden statt in speziellen Einrichtungen leben zu können. Und 2024 müsse es endlich gelingen, dass die Regelungen zur Barrierefreiheit entscheidend verbessert werden.
„Das Jahr 2024 wird auch für die Behindertenpolitik ein sehr wichtiges Jahr. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sind viele behindertenpolitische Maßnahmen verankert, die nun endlich umgesetzt werden müssen. So muss beispielsweise im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) endlich die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten festgeschrieben werden“, erklärte Wiebke Schär von der ISL nach der Klausurtagung.
Maßgebend für die Arbeit der ISL ist die Behindertenrechtskonvention und die im September veröffentlichten sogenannten Abschließenden Bemerkungen, die der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Staatenprüfung Deutschlands 2023 abgegeben hat und die klar formulierte Handlungsaufträge an Deutschland richten. „Hier geht es vor allem darum, die Deinstitutionalisierung anzugehen: Sei es die Exklusion behinderter Menschen in Sondereinrichtungen wie Förderschulen, Heimen und Werkstätten für behinderte Menschen zu überwinden, behinderten Kindern den Schulbesuch in der Nachbarschaft zu ermöglichen, ein Leben mitten in der Gemeinde führen zu können mit der nötigen Unterstützung. Und behinderte Menschen müssen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, auch mithilfe der Beschäftigungsinstrumente Budget für Arbeit oder Ausbildung“, betonte Wiebke Schär. Vor allem gelte es aber, sich gegen die Abwertung und
Vertreibungsideen von Menschen zu wehren. „Denn Inklusion ist kein ‚Ideologieprojekt‘, sondern ein Menschenrecht für alle“, erklärte Wiebke Schär von der ISL.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
V.i.S.d.P. Ottmar Miles-Paul
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