Berlin, 09. Juli 2026. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht. „Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch“, kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär.

Seit März 2017 kämpft die ISL dafür, dass behinderte Reisende zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da die DB es bislang versäumt habe, barrierefreie Züge aufs Gleis zu setzen, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen. Derzeit werden diese laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der DB-Mitarbeiter*innen eingesetzt. Bundesbehörden müssen jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb ist die mehrheitlich vom Bund getragene DB nach ISL-Ansicht verpflichtet, ihren Service für behinderte Fahrgäste zu erweitern.

„Wir hätten gerne direkt gegen die DB geklagt,“ erläutert die ISL-Geschäftsführerin. „Aber wir waren gezwungen, zunächst ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren zu durchlaufen“. Dieses endete laut Schär im Dezember 2020 zwar mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag, dieser sei jedoch von der Gegenseite abgelehnt worden.

Also blieb der Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin, so Schär. Im März 2026 habe das Gericht die Klage schließlich abgewiesen und dabei argumentiert wie die Gegenseite. Beispielsweise sei die Klage nicht zulässig. Daraufhin beantragte die ISL die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

„Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ist nicht verstanden worden,“ bemängelt Schär. „Sowohl nach der UN-Behindertenrechtskonvention als auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist es eine Diskriminierung, wenn angemessene Vorkehrungen verweigert werden“. Da die DB nicht barrierefrei sei, müsste sie also angemessene Vorkehrungen wie den Hublift bereitstellen und bedienen. „Und das nicht nur, wenn es gerade genehm ist, sondern immer, solange Züge fahren,“ fordert die ISL-Geschäftsführerin.

Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.

V.i.S.d.P. Dr. Sigrid Arnade