Berlin, 7. Juli 2025. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) fordert den sofortigen Stopp der konservativen Gedankenspiele zur Registrierung von Menschen mit psychischen Behinderungen und die Rückkehr zu einer evidenzbasierten und menschenrechtskonformen Diskussion. Der Dynamik rund um ein zunächst von konservativen Politiker*innen geforderten Register für „psychisch kranke Straftäter“ muss Einhalt geboten werden – rechtes Gedankengut darf nicht (erneut) normalisiert werden. Nicht nur wäre das Vorhaben stigmatisierend und bedroht konkret Menschenrechte. Auch basiert die Forderung auf falschen Annahmen und verhindert, die systemischen Probleme bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen anzupacken.

So hatte z.B. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann phantasiert: „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“ Diesen Vorstoß von rechts nimmt die diesjährige Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen auf: Ein euphemistisch mit „Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“ betitelter Beschluss sieht nicht nur vor, Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen anderen Behörden, inklusive der Polizei, weiterzugeben, sondern auch die „verpflichtende Medikamenteneinnahme“ und Therapie unter stark herabgesetzten rechtlichen Voraussetzungen.

All jene, denen die Gleichsetzung von Menschen mit Behinderungen und rechtsextremen Gewalttätern nicht ad hoc aufstößt, erinnert die ISL, dass

  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen als Gesamtgruppe nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit gewalttätig sind (vgl. auch die Stellungnahme der Bundes-Psychotherapeutenkammer),
  • die Aufweichung menschenrechtlicher Standards und der ärztlichen Schweigepflicht einen rechtsethischen Dammbruch darstellt und
  • in der Konsequenz weniger – nicht mehr Menschen – effektive Hilfe in Krisensituationen suchen würden sowie
  • in der Tat dringender Handlungsbedarf bei der psychosozialen Versorgungslandschaft besteht, der aber so nicht angegangen wird.

In seinem Beitrag bei Kobinet fordert Thomas Künneke, Referent der ISL, daher Investitionen in ein „frühes, umfassendes und koordiniertes Hilfesystem“, statt „Diskriminierung und Ausgrenzung“ unter dem Vorwand einer „Schutzmaßnahme“ weiter zu zementieren. Nicht zuletzt mahnt Künneke, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert hat: „Die Konvention fordert eine menschenrechtsbasierte, zwangsfreie Unterstützung und sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung ihrer Freiheit beraubt werden dürfen.“

Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.

V.i.S.d.P. Florian Preussger