Berlin, 26. Juni 2026. Was Bundeskanzler Friedrich Merz gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen im Hinterzimmer ausgehandelt hat, ist jetzt öffentlich. Ein vertraulicher Entwurf vom 12. Juni 2026 zeigt: Bund und Länder wollen das individuelle Recht auf Assistenz schleifen – damit die Kommunen Geld sparen. Was sie sich damit anmaßen, ist ungeheuerlich: Sie erklären Menschenrechte zur Verhandlungsmasse.


Das Pooling-Diktat: Behörden entscheiden, wer mit wem zusammengelegt wird
Kern des Papiers ist die Zwangsvergemeinschaftung von Assistenzleistungen. Schulbegleitung, Kitaassistenz, Studienassistenz, Begleitung in der Sozialen Teilhabe – alles soll künftig im Pool stattfinden. Nicht weil es dem individuellen Bedarf entspricht. Sondern weil es billiger ist. Die 1:1-Assistenz wird zur Ausnahme, über die nicht die betroffene Person entscheidet – sondern der Leistungsträger. Der Sachbearbeiter beim Amt bestimmt, was einem Menschen mit Behinderung zumutbar ist.
Das ist keine Reform- sondern die Rückabwicklung des BTHG und Entmündigung per Gesetz.


Das Wunsch- und Wahlrecht wird mit Zahlen erschlagen

Was Menschen mit Behinderungen sich wünschen und brauchen, soll künftig gegen eine Kostendeckelung abgewogen werden: 20 % Mehrkosten in der Kinder- und Jugendhilfe, 25 % in der Eingliederungshilfe – darüber gilt der Bedarf grundsätzlich als „unverhältnismäßig“. Gesamtpläne müssen nur noch alle fünf Jahre überprüft werden. Fachkraftquoten sollen sinken. Der Nachrang der Eingliederungshilfe wird weiter verschärft. Merz und die Länderchefs schrauben systematisch an jedem Hebel, der individuelle Rechte sichert, bis nichts mehr übrig ist. Die Durchlässigkeit z.B. von Bildungs- und Ausbildungsgängen für junge Menschen mit Behinderung wird damit zum Nadelöhr.

Ein Bekenntnis als Feigenblatt
Das Papier behauptet allen Ernstes, „das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen“ seien stets gewährleistet. Dieselben Politiker, die das schreiben, streichen gleichzeitig das Recht auf individuelle Unterstützung, begrenzen das Wahlrecht per Prozentzahl und geben Behörden die Macht, über die Zumutbarkeit von Selbstbestimmung zu urteilen.
Das ist keine Sozialpolitik. Das ist staatlich angeordnete Entmündigung und Benachteiligung.


Änderungen von Vermögen und Einkommen – Behinderte wieder am Existenzminimum?
Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen sei derzeit in vielen Sozialbereichen unterschiedlich geregelt. Im Entwurf sollen bereichsübergreifende Anpassungen passieren – so auch in der Eingliederungshilfe. Die angespannten Haushaltslagen als auch die jeweiligen Leistungen sollen in den Fokus gesetzt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch hier wieder die Menschen mit Behinderungen schlechter gestellt und die Einkommens- und Vermögensgrenzen gesenkt werden. So können sich Menschen mit Eingliederungshilfebedarf weniger leisten und das Leben in Sonderwelten wird wahrscheinlicher. Schon jetzt ist bekannt (vgl. Kienbaum International Consultants), dass die Einkommens- und Vermögensprüfungen mehr Geld kosten, als sie einbringen.


Das Muster ist bekannt – und es wird schlimmer
Erst das Pflegeneuordnungsgesetz, das BGG, jetzt Kinder- und Jugend und Eingliederungshilfe. Die Bundesregierung greift Runde für Runde an denselben Stellschrauben: weniger individuelle Rechte, mehr Behördenkontrolle, Leistungskürzungen, mehr Pauschalierung, weniger Selbstbestimmung. Was als „Effizienz“ verkauft wird, ist strukturelle Diskriminierung – und sie wird von Merz und den Ministerpräsident*innen gemeinsam verantwortet. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Artikel 19 ist kein Wunschkonzert. Er ist Pflicht – auch für die Bundesrepublik Deutschland. Was Bund und Länder hier planen, ist mit dieser anerkannten Pflicht nicht vereinbar.

ISL e.V. fordert:
Dieser Entwurf muss sofort vom Tisch. Wir fordern Merz und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, unmissverständlich zu erklären, dass Assistenzleistungen kein Instrument der Haushaltssanierung sind. Wir fordern echte, gleichberechtigte Beteiligung der Selbstvertretungs- und Behindertenverbände – nicht als Konsultationsritual, sondern mit Wirkung. Wir fordern in der Eingliederungshilfe die Streichung der Einkommen- und Vermögensprüfung!
Nichts über uns ohne uns!


Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
V.i.S.d.P. Wiebke Schär