Ein Gedanke zum 27. Januar – dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Am 27. Januar gedenken wir allen Opfern des Nationalsozialismus – dazu zählen hunderttausende Menschen mit Behinderungen, die zwangssterilisiert, ausgegrenzt und schließlich ermordet wurden. Die Erzählungen über Opfer des Nationalsozialismus aus der Gruppe von behinderten Menschen reduzieren sich jedoch häufig auf die Gruppen der Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Beeinträchtigungen. Andere Opfergruppen, wie z.B. Menschen mit spastischen oder epileptischen Beeinträchtigungen und solche mit Suchtproblemen, werden nur selten benannt. Menschen mit Suchtproblemen sind nach heutigen Standards Menschen mit Behinderungen.
Betrachten wir kurz die Menschen mit Suchtproblemen im Alltag des Nationalsozialismus: Alkoholabhängigkeit stellte im Nationalsozialismus ein ambivalentes gesellschaftliches Problem dar. Einerseits propagierte das NS-Regime ein Ideal von körperlicher Leistungsfähigkeit, Disziplin und „Volksgesundheit“, andererseits war Alkoholkonsum tief im Alltagsleben der Bevölkerung und der Soldaten verankert und wurde unter letzteren im Krieg sogar gefördert. Die deutsche Weinstraße entstand in der Zeit des Nationalsozialismus.
Diese Widersprüchlichkeit prägte auch den Umgang mit Alkoholabhängigkeit und mit abstinenzorientierten Bewegungen wie zum Beispiel den Guttemplern. Diese waren 1933 der größte Abstinenzverband.
In Guttempler-Schriften der Weimarer Zeit und den frühen 1930er Jahre wurde Alkohol häufig nicht nur als gesundheitsschädlich beschrieben, sondern mit sozialer „Verwahrlosung“ und „Charakterschwäche“ in Verbindung gebracht. Menschen mit Suchtproblemen wurden unterteilt in gute Konsumenten, wie Soldaten und systemkonforme Mitglieder der Gesellschaft, und schlechte Konsumenten: etwa nichtangepasste Menschen und häufig solche aus sozialschwachen Familien, „unverbesserliche Trinker“. Wer nicht bereit oder in der Lage war, das Abstinenzversprechen kompromisslos umzusetzen, wurde bei den Guttemplern ausgeschlossen, teilweise den Behörden gemeldet. Die Folge war oft die Zwangssterilisation oder Unterbringung im KZ. Dort wurden sie der Gruppe der „Asozialen“ zugeordnet.
Über Opferzahlen gibt es keine nachweisbaren Zahlen, d.h. diese Opfergruppe und ihre Schicksale fand bis heute keine Aufarbeitung. Aber auch die Verantwortung seitens der Verbände fand nicht immer statt. Bis heute gibt es beispielsweise eine „Handreichung NS-Zeit“ auf der Internetseite der Guttempler“, in der sie ihr Verhalten mit den damaligen gesellschaftlichen Bedingungen entschuldigen und keine Verantwortung übernehmen. Ihre Verbandsgeschichte haben sie nicht aufgearbeitet.
Auch heute werden Menschen mit Suchtproblemen im gesellschaftlichen Denken, auch von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, noch immer nicht als Menschen mit Behinderungen gesehen, sondern häufig als „charakterschwach“. Lasst uns hier umdenken. Hierbei kann uns die Geschichte helfen.
V.i.S.d.P: Thomas Künneke
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